Telefonieren am Rad "kostet" nun 50 Euro
Vom Handyverbot bis zur gelockerten Radwegpflicht – seit April gelten neue Regeln für Radfahrer.
SALZBURG (af). Seit April ist das Telefonieren mit dem Handy am Fahrrad verboten – wer es doch tut und sich dabei von den Ordnungshütern erwischen lässt, muss mindestens 50 Euro berappen. Neu ist auch, dass Gemeinden die Radweg-Benützungspflicht lockern können, z.B. bei beengten Platzverhältnissen.
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