Am Landesverwaltungsgericht
Erste Verhandlung zu Salzburger Fiakerverträgen
Am Landesverwaltungsgericht Salzburg fand am Montagnachmittag eine erste mündliche Verhandlung bezüglich der Vergabe der Fiakerstandplätze in Salzburg statt. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung ist diese derzeit pausiert.
SALZBURG. Ein deutscher Fiaker aus Bielefeld soll sich durch die Vergabe der Standplätze in der Stadt Salzburg benachteiligt gesehen haben. Ihn vertritt Rechtsanwalt Berthold Hofbauer von der Kanzlei Heid & Partner. Bei einer mündlichen Verhandlung am Landesverwaltungsgericht am Montagnachmittag legten Hofbauer und der Anwalt der Stadt, Philipp Götzl umfangreich ihre Standpunkte dar. Sicher ist derzeit noch nichts. Berthold Hofbauer rechnet mit dem schriftlichen Urteil des Gerichts in circa zwei Wochen.
Der Angriff
Berthold Hofbauer begründet in Vertretung seines Mandanten den juristischen Angriff auf die Vergabe der Standplätze darauf, dass diese eine rechtswidrige Konzessionsvergabe sei. Aus Hofbauers juristischer Sicht handle es sich nicht, wie von der Stadt behauptet, um einen reinen Zivilvertrag. Die detaillierten Regeln zum Betrieb der Fiaker – von der Kleidung der Fiaker bis zu den Routen– sowie auch die offensichtliche Nutzung der Fiaker als touristische Attraktion würden nahelegen, dass es sich hierbei um die Vergabe einer Konzession handle.
Dahingehend, so Berthold Hofbauer, seien die Verträge jedoch viel zu ungenau formuliert. Es sei nicht klar ersichtlich, wie die Standplätze vergeben werden. Vertragsteile, wie die Ankündigung von Beschränkungen bei Nichteinhalten der vertraglichen Bestimmungen, seien willkürlich.
"Das ist vollkommen willkürlich. Diese Beschränkungen könnten alles Mögliche sein. Dass es sich hierbei um eine Vertragsauflösung handeln würde, geht nicht aus dem Vertrag hervor", so Hofbauer.
Abgesehen von verschiedensten vertraglichen Mängeln (zum Beispiel Verstöße gegen EU-Recht wegen der Gebietsbeschränkung und weitere formelle Fehler) kritisiert Berthold Hofbauer vor allem, dass die Tierschutzbestimmungen des vorangegangenen Vertrages, wie Ruhetage und die 35 Grad Grenze, aus dem Vertrag gestrichen wurden. Bezüglich des Mangels an Tierschutz sieht sich Hofbauer auch durch ein dementsprechendes Gutachten der Uni Wien bestätigt. Er sieht in diesem Fall eine Verschlechterung der vertraglichen Tierschutzbestimmungen vorliegen, was auf verschiedenen Rechtsebenen (Zum Beispiel Stadt-, Land-, und Bundesebene) rechtlich problematisch sei.
Die Verteidigung
Rechtsanwalt Philipp Götzl, rechtlicher Vertreter der Stadt Salzburg, äußerte indessen eine andere Sicht auf die Dinge. Seines Erachtens nach handle es sich bei der Vergabe der Fiakerstandplätze um einen rein zivilrechtlichen Vertrag. Die Regelungen zum Betrieb seien lediglich Zusatzbestimmungen, ähnlich einer Hausordnung bei einer Mietwohnung. Eine klare Betriebspflicht sei jedenfalls nicht gegeben.
Laut Philipp Götzl habe man die Tierschutzregelungen aus den neuen Verträgen herausgenommen und sich dahingehend nur auf den Verweis auf das Tierschutzgesetz des Bundes beschränkt, weil die Regelungen überschießend waren und sich dies auch in einem gerichtlichen Verfahren gezeigt habe.
Als Konter äußerte Götzl auch Zweifel an der Motivation des Antragstellers. Dass der über 80-jährige Fiaker aus Bielefeld wirklich in Salzburg tätig sein habe wollen und sich dahingehend für einen Standplatz interessiert habe, sei aus seiner Sicht zweifelhaft. Obendrein habe sich dieser nicht einmal für einen Platz beworben.
Salzburger Fiaker
Moralische Unterstützung erhalten Berthold Hofbauer und sein Mandant vom Verein gegen Tierfabriken (VGT). Einige Mitglieder des VGT waren auch bei der Verhandlung vor Ort. Der Verein hatte im Sommer und Herbst des vergangenen Jahres vermehrt Kritik an den Salzburger Fiakern geäußert und will auch viele tierschutzrechtlich bedenkliche Vorfälle dokumentiert haben. Grundsätzlich sieht der VGT die Fiaker als ein nicht mehr zeitgemäßes Relikt an. Generell will man sich jedoch als "Gewerkschaft der Tiere" für bessere Bedingungen einsetzen.
In Bedrängnis geraten indessen die Salzburger Fiaker. Aufgrund der einstweiligen Verfügung ist es möglich, dass ihre Verträge nicht wie geplant mit 1. Mai verlängert werden können. Wie drei anwesende Fiakerunternehmerinnen-und Unternehmer den RegionalMedien Salzburg bei der Verhandlung mitteilten, befürchtet man womöglich aufgrund des Verfahrens monatelang nicht in der Stadt Salzburg tätig sein zu können. Man fühle sich vom VGT unrecht getan und fürchtet die wirtschaftlichen Konsequenzen.
Am Montag wurde auf ein mündliches Urteil seitens beider Parteien verzichtet. In den kommenden Wochen wird ein schriftliches Urteil vom Landesverwaltungsgericht angefertigt. Berthold Hofbauer hat bereits angekündigt, im Falle eines negativen Ergebnisses gegen diese Berufung einlegen zu wollen.
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