Fahndungserfolge in der Stadt Salzburg
In der Nacht von 10. auf 11.05.2011 (Dienstag auf Mittwoch) wurden im Zuge von Fahndungsstreifen im Rahmen der Schengener Ausgleichsmaßnahmen zahlreiche Personen, Behältnisse und KFZ kontrolliert. Dabei wurden folgende strafbaren Handlungen ermittelt:
Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz
Bei einer Amtshandlung der Polizei wurden bei einem 17-jährigen österreichischen Staatsbürger 0,5 Gramm Marihuana sichergestellt. Eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Salzburg erfolgt.
Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz- vorläufige Verwahrung
Im Zuge einer Fremdenkontrolle am Bahnhof Salzburg durch die Polizei wurden im Rucksack eines einschlägig vorbestraften 25-jährigen österreichischen Staatsbürgers eine größere Menge Marihuana sichergestellt. Der Verdächtige gab an, dass es sich um etwa 1100 Gramm Marihuana handelt, die er kurz zuvor in Salzburg, Mirabellplatz ,von einem ihn bekannten Kurden zum Preis von 1.700 Euro gekauft hat. Der Verdächtige wurde vorläufig in Verwahrung genommen und zur PI Bahnhof eskortiert. Tatsächlich befanden sich circa 300 Gramm Marihuana im Rucksack des Verdächtigen. Das Marihuana war für den Weiterverkauf bestimmt.
Die zuständige Journalstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Salzburg ordnete die Freilassung und Anzeige auf freiem Fuss an.
Anzeige n. d. Salzburg Landessicherheitsgesetz (illeg. Straßenprostitution u. Geschlechtskrankheitengesetz)
Eine 24-jährige ungarischer Staatsangehöriger wurde durch Beamte der AGM betreten, wie sie in der Sterneckstraße einen KFZ-Lenker anhielt und mit dem Lenker anbahnte. Sie war zum Tatbestand geständig und konnte weiters keinen Gesundheitspass vorweisen. Sie wurde bereits mehrmals wegen illegaler Straßenprostitution angezeigt. Eine Anzeige an die BPD Salzburg wird erstattet.
www.bundespolizei.gv.at
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