Freunde fragen: „ Greift hier ein Tier- „ schutz“- gesetz oder reitet der Amtsschimmel?

Kampfschmuser in Aktion. Heute hinter Gittern.
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Handelt es sich bei diesen Fällen um, Scheins, nicht definierte Gesetze betreffend „ Tierschutz“, um Vorurteile, um die Statuierung eines Exempels oder um Rassismus?
Harte Worte, welche nicht das Leid von 3 American Stafford wiedergeben können, welche schuldlos hinter Gittern sitzen! 3 Couch-Potatos, welche nun auf kalten Stein liegen!
Nicht dass hier Mitarbeiter des Tierheims angegriffen werden sollen, welche sich sicherlich alle Mühen geben, aber eben nicht das zu Hause der Tiere ersetzen können.
Zur Geschichte: Wir werden hier keine Namen nennen, sondern die Besitzer nur mit Besitzer A (kurz A)und Besitzer B (kurz B) bezeichnen!
A und B bekommen (nicht persönlichen sondern an deren, der deutschen Sprache nicht wirklich mächtigen, Eltern) 2 Briefe des Magistrates Salzburg zugestellt.
Der Brief an A ist datiert 1. Juli 2014 (dies lässt sich aus den zeitgleichen Abfolgen der Handlungen des Magistrates betreffend Besitzer A und B vermutlich auch auf den Brief an B rückschließen.)
A bekommt wenige Tage später den Brief in Hände. (Brief geschrieben 1. Juli 2014, Dienstag. Mittwoch oder Donnerstag kam die Benachrichtigung per Post betreffend der Hinterlegung. A bekam den Brief erst Tage später und rief daraufhin sofort beim Magistrat an. Dort konnte der zuständige Beamte nicht gesprochen werden, da dieser bis zum 22. Juli 2014 auf Urlaub befand.
B vermutet es handle sich um eine Auflage des Magistrates welche ihm persönlich mitgeteilt wurde und hat bis zum heutigen Tag das Schreiben nicht in Händen, da seine Mutter, welche den Brief in Empfang nahm, am darauffolgenden Tag für 1 Monat ins Ausland fuhr. (Sie ist bis heute noch nicht zurück)
Nun beginnt der Amtsschimmel zu wiehern: beiden Besitzern und einer zugezogenen Hundetrainerin wurde von der Vertretung des zuständigen Beamten mehrfach mitgeteilt, dass es kein Problem gäbe und man sich wieder melden solle, wenn der zuständige Beamte wieder im Dienst sei!
Dass es sich um einen Bescheid handle, betreffend einen Termin zur Abnahme der Tiere durch die Behörden, wurde nie erwähnt. Dass gegen diesen Bescheid nur das Rechtsmittel der schriftlichen Berufung gültig ist, wurde ebenso wenig in irgendeiner Art und Weise auch nur angedeutet.
Natürlich kann man hier zumindest Besitzer A den Vorwurf machen, “ hättest genauer gelesen“, aber es geht hier nicht um Schuldzuweisungen sondern darum ob unsere Frage beantwortet werden kann:
„Greift hier ein Tier-„schutz“-gesetz?
Beide Besitzer bemühten sich nun um Klärung der Sachlage mit Hilfe der Hundetrainerin. Weder A noch B und schon gar nicht die Trainerin bekamen eindeutige Antworten.
Geklärt wurde nur dass es sich bei allen beschlagnahmten 3 Hunden um nicht aggressive Hunde ( lt. Tiertrainerin, Tierarzt, Beamten des Magistrates und Mitarbeitern des Tierheimes ) handelt.
Allerdings waren alle 3 Tiere jeweils einmal „auffällig“ geworden. Nein, bitte nicht durch Kampfattacken gegen Mensch oder Artgenossen, auch nicht durch Aggressives Verhalten, sondern z.B durch Kratzer, welcher einer der angeleinten Hunde durch Anspringen einer Frau verursacht hat.
Nun, wann ein Hund als Auffällig gilt, ist noch relativ einfach, kurz zusammengefasst, wenn jemand den Hund, wegen was auch immer, beim Magistrat meldet!
Wie nun ein Wesenstest auszusehen hat, um festzustellen ob ein Hund aggressiv ist, ist nicht gesetzlich verankert.
Allerdings kann das Magistrat nun auf Grund dessen, dass der Hund auffällig wurde, Leinen.- und Maulkorbpflicht anordnen. Dies geschah bei A auch und der Einfachheit halber gleich für beide Hunde.
Der bisher unauffällige 2. Hund des Besitzers A sprang nun leider vor wenigen Monaten einen älteren Herrn an. Er verletzte diesen, wohlgemerkt aber bitte, keine Bissverletzung! Somit offiziell der 2 Vorfall!
Selbst wenn A einen rechtgültigen Einspruch gegen den Bescheid des Magistrates vom 1. Juli 2014 gemacht hätte, hätte dies nun keine aufschiebende Wirkung gehabt und es wären ihm die Hunde abgenommen worden. Dieser Situation nicht bewusst, öffnete A am Montag den 28.Juli 2014 arglos die Eingangstüre, als Hundeführer, Polizei und Magistrat mit etwa 10 Mann hoch die schwanzwedelnden und freundlichen Hunde beschlagnahmten!
Diese dürfen nun im Tierheim in einem Zwinger ihr Dasein fristen. Der Besitzer darf seine Hunde nicht sehen muss aber pro Tag € 40,- für die Verwahrung zahlen.
Ähnlich bei B. Diesem wurde unter der telefonischen Zusicherung die Hündin nur sehen zu wollen, ein Termin gemacht und statt einer Begutachtung, wie zugesichert, der Hund mit 7 Mann hoch abgenommen!
Nun, wie sollte es auch anders sein, sahen die Besitzer sich arglistig getäuscht. Nichts desto trotz war und ist es deren Hauptbestreben, die Tiere zumindest aus dem Heim zu bekommen.
Bei mehreren Telefonaten wurde ihnen zugesichert: „Sollte es einen befähigten Hundeführer geben, welcher die Hunde zwischenzeitlich aufnimmt, dürfen diese (unter Auflagen) aus dem Tierheim zu den jeweiligen, wohlgemerkt befähigten Personen in Pflege!“
Zuerst wurden Termine verschoben, bis diese heute endgültig abgesagt wurden und eine Entscheidung, auf rund einer anscheinend nicht geklärten Rechtgrundlage, derzeit nicht getroffen werden kann. Es scheint lt. Magistrat nun nicht zu klären, wer Eigentümer der Hunde ist. Lt. Papiere die Stadt, das Magistrat, das Tierheim, oder derjenige welcher zahlt?
Somit verbleibt den 4-beinern weiterhin die Aussicht durch Gitter zu genießen.
Darum auch unsere Frage: „ Greift hier ein Tier-„schutz“-gesetz?“
Zum darüber streuen sei noch erwähnt, dass A und B mit einem Hundehalteverbot bis zum Jahr 2020 belegt wurden.
Nichts desto trotz, hat A bereits mehr als 35 Unterschriften gesammelt welche bestätigen, dass man A mit seinen Hunden nur mit Maulkorb und Leine gesehen hat! Soviel mir bekannt ist werden es noch mehr.
A und B kämpfen nun mit aller Kraft, ihre Tiere aus den Heimen zu holen. Sie haben Anwälte eingeschalten, besorgen sich Unterschriften und Bestätigungen von Nachbarn und Tierärzten!
Angesichts der Gräueltaten, welche Hundebesitzer ihren Tieren tagtäglich antun, angesichts der unserer Meinung nach mehr als übertriebene Härte gegen die Tiere, welche nun einmal rein gar nichts gemacht haben, fragt sich der gemeinnützige Verein "Freunde der Geselligkeit in Salzburg":

„ Greift hier ein Tier-„schutz“-gesetz?

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