Landesverwaltungsgericht Salzburg
Mündliche Verhandlung zu Fiakerverträgen

Heute wird am Landesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung zur Vergabe der Fiaker-Standplätze geführt. | Foto: Symbolfoto: Neumayr
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  • Heute wird am Landesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung zur Vergabe der Fiaker-Standplätze geführt.
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Die Diskussion rund um die Salzburger Fiaker geht weiter. Nachdem ein deutscher Fiakerunternehmer sich bei der Vergabe der Standplätze benachteiligt sah, ging Rechtsanwalt Berthold Hofbauer in seinem Namen gegen diese vor. Nun beschäftigt sich das Landesverwaltungsgericht mit den Verträgen.

SALZBURG. Mit 31. März endete die Ausschreibung der Fiaker-Standplätze in der Stadt Salzburg. Damit verbunden hätte eine Vertragsverlängerung mit den Fiakern sein sollen. Eine einstweilige Verfügung des Landesverwaltungsgerichts schob dem jedoch nun einen Riegel vor. Heute findet die erste mündliche Verhandlung vor Gericht statt.

Einstweilige Verfügung

Im Namen eines deutschen Fiakerunternehmers brachte Anwalt Berthold Hofbauer von der Kanzlei Heid & Partner einen Antrag beim Landesverwaltungsgericht ein. Der besagte Unternehmer sah sich durch die Art der Vergabe der Standplätze benachteiligt. Rechtsanwalt Hofbauer teilt diese Meinung und bemängelt auch die im Vertrag fehlenden Tierschutzstandards. Bestätigt soll er in seinen Vermutungen auch von einem Gutachten der Uni Wien geworden sein.

Anwalt Berthold Hofbauer (rechts) ist überzeugt, dass die Ausschreibung der Fiakerstandplätze auf vielen Ebenen rechtswidrig ist. Auch im Bild: VGT-Obmann Martin Balluch. | Foto: Philip Steiner
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Aus seiner Sicht handelt es sich bei der Vergabe der Fiakerstandplätze in der Stadt Salzburg um eine Konzessionsvergabe, die nicht rechtlich korrekt abgelaufen sei. Unterstützung kommt auch vom Verein gegen Tierfabriken. Der VGT hatte erst im vergangenen Herbst scharfe Kritik an dem zugehörigen Fiaker-Amtsbericht geäußert.
Mehr dazu hier:

Einstweilige Verfügung gegen Fiakervertrag

Sicht des Bürgermeisterbüros

Für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens des Landesverwaltungsgerichts muss die Stadt Salzburg die Vergabe pausieren. Heute, am Montag, den 17. April, findet am Landesverwaltungsgericht Salzburg eine Verhandlung zur Vergabe der Fiakerstandplätze in Salzburg statt. Aus Sicht von Bernd Huber, dem Büroleiter des Salzburger Bürgermeisters Harald Preuner handelt es sich um einen rein zivilrechtlichen Vorgang der Platzvergabe und keine Konzessionsvergabe. "Ich gehe daher davon aus, dass das LVwGH nach einer Vorprüfung zu genau diesem Schluss kommt, der für uns durch ein Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Philipp Götzl auch so untermauert wird", so Huber.

Bernd Huber vom Büro des Bürgermeisters beteuert, dass es sich bei der Vergabe der Fiakerstandplätze um eine reine zivilrechtliche Vergabe handle. | Foto: Bernd Huber/Bürgermeisterbüro
  • Bernd Huber vom Büro des Bürgermeisters beteuert, dass es sich bei der Vergabe der Fiakerstandplätze um eine reine zivilrechtliche Vergabe handle.
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Die Situation

Derzeit ist die Zukunft der Fiaker in der Stadt Salzburg ungewiss. Grundsätzlich sollen die Verträge mit 1. Mai verlängert werden. Ob sich dies zeitlich ausgeht ist jedenfalls unklar. Rechtsanwalt Berthold Hofbauer rechnet damit, dass das Verfahren bis zu sechs Monate lang dauern könnte.

Mehr zum Thema:

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