Urteil im Tierquälerei Prozess
Schülerin soll Katze in Waschmaschine gesteckt haben

Die Katze verstarb bei dem Vorfall.  | Foto: Symbolbild: pixabay.com
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  • Die Katze verstarb bei dem Vorfall.
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Heute muss sich eine 15-jährige Österreicherin am Salzburger Landesgericht wegen Tierquälerei verantworten. Sie soll eine Nachbars Katze  mutwillig in eine Waschmaschine gesperrt haben. Das Tier starb dabei.

SALZBURG. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft kam es am 7. August 2022 in der Stadt Salzburg in einer Waschküche in Maxglan zu dem Vorfall. Die Katze soll in der Waschmaschinentrommel sehr gelitten haben. Die Schülerin wurde heute zu Bewährungshilfe und der Zahlung von 90 Euro an die Besitzerin der Katze verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Anklage

Heute, am Dienstag den 16. Mai steht eine 15-jährige Schülerin aus Salzburg vor Gericht. Ihr wird Tierquälerei vorgeworfen. Konkret soll sie eine fremde Katze in einer Waschmaschine eingesperrt haben. Im Zuge der Tat verstarb das Haustier. Zu der Straftat soll es am 7. August 2022 in der Stadt Salzburg gekommen sein.

Die Schülerin soll die fremde Katze in der Waschmaschinentrommel eingeschlossen haben.  | Foto: Symbolbild: Unsplash
  • Die Schülerin soll die fremde Katze in der Waschmaschinentrommel eingeschlossen haben.
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Weiters muss sich die Schülerin noch wegen eines Diebstahls bei der Firma Kaufland verantworten. Dort soll sie Kosmetika im Wert von 78 Euro gestohlen haben. Auch die Inbetriebnahme eines E-Scooters ohne Einwilligung des Besitzers wird ihr vorgeworfen. 

Das Urteil

Laut Berichterstattung des ORF gab die 15-jährige heute vor Gericht an, dass sie die Tat bereue. Es sei eine schwierige Phase in ihrem Leben gewesen. Das sie sich seitdem gebessert habe, soll eine Bewährungshelferin heute bezeugt haben. Das Gericht rechnete ihr auch positiv an, dass sie bis dato unbescholten war und sich geständig zeigte.

Die Schülerin wurde am Dienstagnachmittag mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Der Schuldspruch fand unter Vorbehalt der Strafe gemäß Paragraf 13 des Jugendschutzgesetzes statt. Sie  muss jetzt Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und der Katzenbesitzerin 90 Euro für das Tier zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Prozess wegen Tierquälerei fand heute am Landesgericht Salzburg statt. | Foto: Symbolbild: Neumayr
  • Der Prozess wegen Tierquälerei fand heute am Landesgericht Salzburg statt.
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