Jeder kann abstimmen
Wer nicht persönlich zur Volksabstimmung kommen kann, sollte rechtzeitig eine Stimmkarte beantragen.
ALZBURG (af). Am Sonntag, dem 20. Jänner 2013, findet die richtungsweisende Volksbefragung zum Thema Wehrpflicht oder Berufsheer statt. Sowohl SPÖ als auch ÖVP haben bereits angekündigt, das Ergebnis der Abstimmung als verbindlich ansehen zu wollen. Umso wichtiger ist es, in knapp einem Monat auch tatsächlich seine Stimme abzugeben.
Briefwahl ist möglich
Wie bei jeder Wahl ist auch bei der Volksabstimmung die Teilnahme via Briefwahl möglich. Dabei gilt es allerdings, die entsprechenden Fristen zu beachten: Persönlich kann man die Stimmkarte bis zwei Tage vor der Abstimmung, also bis zum 18. Jänner, beantragen ,und zwar bis 12 Uhr mittags. Für schriftliche Anträge endet diese Frist zwei Tage früher.
Mindestalter 16 Jahre
An der Volksabstimmung teilnehmen darf grundsätzlich jeder österreichische Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Zur Sache:
Die Teilnahme an der Volksabstimmung ist auch per Briefwahl möglich. Dazu muss eine Stimmkarte beim Einwohner- und Standesamt am Magistrat Salzburg beantragt werden: schriftlich bis zum 16. 1. bzw. mündlich bis 18. 1. um 12 Uhr. Unter www.stadt-salzburg.at kann die Stimmkarte auch unkompliziert online beantragt werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.