"Langsam besteht Grund zur Sorge"

Befürchten mehr Delogierungen: Wilfried Raith und Robert Buggler.
  • Befürchten mehr Delogierungen: Wilfried Raith und Robert Buggler.
  • hochgeladen von Andreas Farcher

SALZBURG (af). Wohnen bzw. die Suche nach einer leistbaren Wohnung ist in Salzburg nicht gerade einfach. Noch komplizierter gestaltet sich die Sache jedoch für Bezieher der Mindestsicherung, denn de facto sind sämtliche geförderten Mietwohnungen der Kategorie A, die in den letzten 20 Jahren errichtet wurden, für diese Menschen zu teuer. "Ganz zu schweigen von den Wohnungen des privaten Sektors, die sind nämlich nicht nur für Mindestsicherungs-Bezieher kaum noch leistbar", so Wilfried Raith von der Delogierungsprävention der Sozialen Arbeit GmbH bei einer Pressekonferenz vergangene Woche.

Obdachlosigkeit droht
Doch auch im geförderten Bereich drohen schon bald ernste Schwierigkeiten: "Bisher konnten sich die meisten dank einer Übergangsregelung helfen: Die Wohnbeihilfe wurde vom Sozialamt nicht als Einkommen angesehen und konnte zusätzlich zur Mindestsicherung zum Bezahlen der Miete verwendet werden", erklärt Robert Buggler von der Salzburger Armutskonferenz. Diese Regelung läuft allerdings heuer aus, und wenn nicht bald etwas geschieht, dann stehen dutzende Familien in der Stadt Salzburg vor einem großen Problem: "Sie werden sich schlicht und einfach auf der Straße wiederfinden, weil sie die Miete nicht mehr zahlen können." Wenn man wisse, wie lange politische Entscheidungen mitunter dauern könnten und wie viele Menschen neben Sozial-Landesrätin Cornelia Schmidjell mitzureden hätten, dann sei es schön langsam an der Zeit, "sehr nervös zu werden".

Komplizierte Regelung
So wie die gesamte Mindestsicherung, ist auch das Problem und seine Erklärung recht "technisch": Im Mindestsicherungs-Gesetz ist festgelegt, wie viel eine Wohnung für einen Mindestsicherungs-Empfänger exklusive Heizung maximal kosten darf: Für eine in der Stadt lebende Person beträgt diese Obergrenze derzeit 380 Euro, zwei Personen dürfen für maximal 484 Euro im Monat wohnen. Diese Obergrenze nennt sich "höchst zulässiger Wohnaufwand" (HWA). "Wer in der Stadt schon einmal eine Wohnung gesucht hat, der weiß, dass damit aber nicht viel anzufangen ist", so Buggler. "Hier kommt – bis jetzt – die Wohnbeihilfe ins Spiel. Nur dank ihr können sich viele Mieter die Differenz wischen HWA und der tatsächlichen Miete leisten." Wird die Wohnbeihilfe künftig aber als Einkommen angerechnet, verringert sich der Anspruch auf Mindestsicherung und eine Wohnung wird somit unleistbar.

Mehr Delogierungen?
Praxisbeispiele zeigen: Wird die Regelung zur Wohnbeihilfe nicht verlängert, droht ein Minus von bis zu 3.000 Euro im Jahr. Er habe aber Vertrauen, dass rechtzeitig eine Lösung gefunden werden könne. "Es muss einfach so sein", hofft Robert Buggler.

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