"Sie dürfen das Wahlkuvert selbst einwerfen, müssen aber nicht"

Michael Bergmüller, Leiter der Salzburger Landeswahlbehörde | Foto: Franz Neumayr
  • Michael Bergmüller, Leiter der Salzburger Landeswahlbehörde
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Am 4. Dezember sind erneut rund 400.000 Salzburgerinnen und Salzburger dazu aufgerufen, ihre Stimme in der Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen um das Amt des Bundespräsidenten abzugeben. Was ist dieses Mal anders?
MICHAEL BERGMÜLLER:
Für die Wahl am 4. Dezember hat es eine kleine Novelle gegeben – und das ist die Rückkehr zu Briefwahlkuverts ohne Lasche. Ein solches Kuvert verwenden wir in Salzburg auch bei Wahlen auf Landesebene. Eine größere Wahlrechtsnovelle ist zwar im Parlament bereits beschlossen worden, ist aber noch nicht in Kraft.

Worum geht es dabei?
MICHAEL BERGMÜLLER:
Etwa um die Einführung eines zentralen Wählerregisters auf Bundesebene. Derzeit führen alle mehr als 2.000 österreichischen Gemeinden ihr eigenes Wählerregister. Da sind Doppeleintragungen etwa bei Übersiedlungen nicht ganz auszuschließen. Auf das neue zentrale Wählerregister sollen dann auch die Bundesländer zugreifen können.

Der zu frühe Auszählungsbeginn von Briefwahlkarten war mit Grund für die Aufhebung des Wahlergebnisses. Wie wird sichergestellt, dass das nicht mehr passiert?
MICHAEL BERGMÜLLER:
Briefwahlkarten dürfen erst am Tag nach der Wahl ab 9 Uhr ausgezählt werden – das war aber bei uns in Salzburg schon bisher so. Ich gehe davon aus, dass keine Fehler passieren werden. Das Bewusstsein ist gestiegen.

Werden wir die Ergebnisse später erfahren als bisher?
MICHAEL BERGMÜLLER:
Bisher wurden Ergebnisse aus fertig ausgezählten Gemeinden vor 17 Uhr an Meinungsforscher oder Journalisten weitergegeben – immer unter Auflage einer Sperrfrist. Das wird es nicht mehr geben. Bei der Dauer der Auszählung selbst ist der Wahlleiter nicht allein Herr der Lage, denn wenn ein Beisitzer möchte, kann er eigenhändig jedes einzelne Kuvert kontrollieren. Ein paar kritische Personen, die glauben, ein Problem entdeckt zu haben, könnten damit die Ergebnisermittlung erheblich verzögern. Aber: Es darf keinen Druck auf ein schnelles Auszählen geben, so etwas ist im Gesetz natürlich auch nicht vorgesehen.

Was bedeutet die Wahl-Abwicklung für die Wahlbeisitzer?
MICHAEL BERGMÜLLER:
Wir haben in allen 529 wahllokalen einen Wahlleiter, einen Stellvertreter, drei Beisitzer, drei Ersatzbeisitzer, Vertrauenspersonen und Wahlzeugen im Einsatz – das sind zusammen mit den Personen in den Gemeinde- und Bezirkswahlbehörden immerhin mehr als 6.000 Personen. Die allermeisten erledigen diese Aufgabe ehrenamtlich und freiwillig. Sie gehen mit Hausverstand an die Sache heran, können aber nicht alle Erlässe von A bis Z durchlesen. Aber ich gehe davon aus, dass sie alle nach bestem Wissen und Gewissen agieren. Sie sind auch darauf vereidigt, die Gesetze unparteiisch einzuhalten.

Nicht zuletzt wegen der Kritik bei der vergangenen Wahl wird es schwieriger, freiwillige Wahlhelfer zu bekommen. Was erhalten sie für ihren Aufwand?
MICHAEL BERGMÜLLER:
Rein rechtlich stehen ihnen für einen ganzen Tag 21 Euro Vergütung zu – die sie aber extra geltend machen müssen. In Landgemeinden ist es aber unüblich, diese Vergütung anzufordern, oft gibt es dafür eine kleine Jause. Die Stadt Salzburg hingegen überbezahlt die 21 Euro sogar, um genügend Wahlbeisitzer zu finden.

Was wird in den Wahllokalen anders als gewohnt ablaufen?
MICHAEL BERGMÜLLER:
Es darf sich niemand mehr im Wahllokal befinden, der nicht entweder sein Wahlrecht ausübt oder in der Wahlkommission sitzt – kein Fotograf, kein Journalist oder Adabei. Bilder von wählenden Prominenten oder Politikern wird es also nicht mehr geben. Natürlich darf auch der Bürgermeister nicht mehr das Wahllokal inspizieren und dort Gespräche führen – sofern er nicht selbst Mitglied der Wahlbehörde ist.

Und wer darf das Wahlkuvert nun in die Urne werfen – der Wähler oder der Wahlleiter?
MICHAEL BERGMÜLLER:
Als Wähler dürfen Sie es selbst einwerfen, sie müssen aber nicht. Das ist eine kleine Änderung, mit der die gängige Praxis nun auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden ist.

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