Stadt weist "Wahlkarten-Falschmeldung" zurück

Magistratsdirektor Martin Floss | Foto: Schenker
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SALZBURG (lg). Salzburgs Magistratsdirektor Martin Floss weist den Vorwurf, dass unter anderem auch in Salzburg Online-Wahlkartenanträge mit falschen Passnummern erfolgreich möglich seien, zurück: „Hier wurde bedauerlicherweise ein falscher Eindruck erzeugt.

Online-Wahlkartenbestellungen händisch kontrolliert

Die Stadt Salzburg bietet ein Online-Bestellservice für Wahlkarten an. Dabei muss als eindeutige Identifikation die Passnummer des Antragstellers eingetragen werden. Passnummern gelten nach Datenschutzrecht als „security class 3“-Daten, die nicht automationsgestützt abgeglichen werden dürfen. Daher kann und darf im Online-Bestellvorgang eine – absichtlich oder irrtümlich – falsch eingegebene Passnummer nicht festgestellt werden. Als Konsequenz daraus werden im Wahlservice der Stadt Salzburg alle Online-Wahlkartenbestellungen „händisch“ gecheckt. „Dass eine Wahlkarte unter Zugrundelegung eines falsch ausgefüllten Antrages tatsächlich zugestellt wurde, kann ausgeschlossen werden“ betont der Magistratsdirektor.

Online-Bestellung vorübergehend eingeschränkt

Tatsächlich wurden bei den bisher rund 1.100 online eingegangenen Wahlkartenbestellungen 20 Fälle mit falschen Passnummern festgestellt. „Ein Großteil davon waren offensichtlich Zahlenstürze, wir kontaktieren die Antragsteller dann telefonisch oder per Mail und bitten um die Durchgabe der korrekten Passnummer“, beschreibt Wahl-Service-Leiter Franz Schefbaumer. Derartige Fälle werden intern mit Aktenvermerk dokumentiert und erledigt.
In zwei Fällen wurde offensichtlich bewusst eine falsche Passnummer eingegeben. Derartige Falschangaben könnten sogar ein strafrechtliches Delikt darstellen, darauf wird in der Online-Bestellmaske auch hingewiesen.
Die Stadt Salzburg hat vorübergehend die Online-Bestellung von Wahlkarten vorübergehend eingeschränkt. Diese ist derzeit nur mit Bürgerkarte möglich.

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