Wie das Blut, so fließt das Gut: Notare klären auf
Die gängigsten Fragen verständlich beantwortet. Vom Testament, Ehevertrag und Erbschaftssteuer - die Notare kamen beim Notar-Sprechtag zu den Bezirksblättern, klärten auf und halfen weiter.
SALZBURG (sm). Salzburger Notare informierten beim Bezirksblätter Notar-Sprechtag die Leser über das modernisierte Erbrecht, Patientenverfügungen, die Steuerfalle, Erbschaftssteuer und Eheverträge. Bei der kostenlosen Einzelberatung in der Geschäftsstelle der Bezirksblätter Salzburg, in der Münchener Bundesstraße konnten sich die Leser ebenfalls einem "Testamente-Check" unterziehen.
Ein typisches Klientel gibt es für Notare nicht. Es kommen alle. Der 30-jährige Unternehmer, junge Familien oder ältere Personen. Einer der häufigst gestellten Frage war wohl nach der Erbschaftssteuer, gefolgt von der Gültigkeit eines handgeschriebenen Testaments und dem Pflichtteilsrecht. Durch die Anpassung des Erbrechts kam es gerade beim Pflichtteilsrecht zu Neuerungen. Wer kriegt den Pflichtteil und in welcher Höhe fällt er aus, wurde von den Notaren Alexander Hüttinger und Hansjörg Brunner beantwortet, die in erster Linie durch ihren Beruf als Notar versuchen Streit zu vermeiden.
Erbschaftssteuer und Steuerfalle für Deutsche
In Österreich gilt die Erbschaftssteuer zwar nicht, allerdings greift die Steuerfalle für Deutsche. Sobald ein deutscher Bezug im Erbe vorhanden ist, z. B. der Erbe in Deutschland wohnhaft und steuerpflichtig ist, ist eine Erbschaftssteuer zu zahlen.
Neuerung des Pflichtteilsrechts
Durch die Modernisierung des Erbrechts haben Eltern keinen Anspruch mehr auf den Pflichtteil. Zusätzlich kann der Pflichtteil gestundet werden, das bedeutet, der Erbe ist in der Lage nach dem Erbanfall den Pflichtteil nicht auf einmal auszuzahlen, sondern kann sich damit länger Zeit lassen oder auch in kleinen Teilauszahlungen leisten.
Gültigkeit eines handgeschriebenen Testaments
Ein handgeschriebenes Testament hat seine Gültigkeit, sofern es handgeschrieben und unterzeichnet ist. Eine Registrierung im Testamentsregister ist keine Voraussetzung aber sinnvoll. Das Zentrale Testamentsregister ist ein Verzeichnis, in dem lediglich registriert wird, wer wann wo eine letztwillige Anordnung hinterlegt hat und enthält nicht die Urkunden selbst, sondern lediglich die Angaben, von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird.
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