Land legt Revision gegen Ja zur Mönchberggaragenerweiterung ein
Landesverwaltungsgerichtes Salzburg hatte am 1. Juni Flächenwidmung für den weiteren Ausbau der Mönchsberggarage genehmigt
"Der geplante Ausbau um 654 neue Garagenstellplätze widerspricht den verbindlichen Vorgaben des Räumlichen Entwicklungskonzepts der Stadt Salzburg. Ohne verbindliche Ausgleichsmaßnahmen und Reduktion der Oberflächenstellplätze drohen der Salzburger Innenstadt eine weitere Verkehrszunahme und eine Verschlechterung der Luft- und Lebensqualität", begründet LH-Stv. Astrid Rössler (GRÜNE) ihre Entscheidung.
Nach Ansicht des Raumordnungsressorts hat das LVwG in seiner Entscheidung maßgebliche Argumente nicht berücksichtigt und notwendige Ergänzungen zur Klärung des Sachverhalts zu Verkehrsauswirkung und Luftbelastung unterlassen.
Keine Verzögerung für Parkgaragengesellschaft
Für die Parkgaragengesellschaft ergeben sich mit der Revision vorerst keine Verzögerungen, da die Flächenwidmung derzeit rechtskräftig ist und mit der Revision keine aufschiebende Wirkung beantragt wurde. Im parallel anhängigen Umweltverträglichkeitsprüfungs-Feststellungsverfahren ist derzeit die Parkgaragengesellschaft am Zug, um der UVP-Behörde ein entsprechend überarbeitetes Luftgutachten gemäß neuem Berechnungsmodus vorzulegen.
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