KiJa kritisiert Entwurf zur "Notstandsverordnung"

Der vorliegende Entwurf zur umstrittenen "Notstandsverordnung" der Bundesregierung missachte alle Grundsätze der Kinderrechtskonvention und müsse daher überarbeitet bzw. abgeändert werden, fordert Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt.

"Sobald die willkürlich festgelegte Ober-grenze mit 37.500 erreicht wird, können allein geflüchtete Minderjährige aber auch Familien mit (Klein-)Kindern wie alle anderen auch in Registrierzentren gebracht und bis zu 14 Tage inhaftiert werden. Auch alle anderen Bestimmungen wie beispielsweise die Hinderung an der Einreise oder Maßnahmen der Zurückweisung und Zurückschiebung gelten ohne ausrei-chende Schutz- und Sonderbestimmungen für Kinder und Jugendliche. Ein gelinderes Mittel ist für sie nicht vorgesehen! Es ist äußerst zweifelhaft, ob in den Registrierstellen das Kin-deswohl wirklich berücksichtigt werden kann. Viel eher ist anzunehmen, dass es sich dort um ein extrem kinderfeindliches Umfeld handeln wird", heißt es in einer Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs.

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