Land muss Prostituierten Geld zurückzahlen
Der mit Juni 2010 von der ehemaligen Landesrätin Erika Scharer eingeführten Gebühr von 35 Euro für Gesundheitsuntersuchungen von Prostituierten ist widerrechtlich gewesen. Jetzt droht dem Land eine Rückzahlungswelle in der Höhe von bis zu einer Million Euro. "Die Gebühren für die Pflichtuntersuchungen wurden wiederrechtlich eingeführt, wenn wir die jetzt für die vergangenen drei Jahre zurückzahlen müssen, dann tut das natürlich weh."
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