Salzburger Landeskliniken
Aktuell geltende Regeln für Besuche

Nach wie vor gilt ein Besuch pro Person am Tag für eine Stunde. | Foto: SALK
  • Nach wie vor gilt ein Besuch pro Person am Tag für eine Stunde.
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  • hochgeladen von Johanna Janisch

Die Besuchsregeln in den Landeskliniken bleiben auch trotz der neuen Lockerungen bestehen. Wegen dem Corona-Virus gelten aktuell für Besuche bestimmte Regeln. Ein Überblick über die aktuellen Regeln.

Diese Corona Besuchsregeln gelten für folgende Kliniken im Bundesland Salzburg:

  • am Uniklinikum Campus LKH
  • am Uniklinikum Campus CDK
  • in der Landesklinik Hallein
  • in der Landesklinik St. Veit
  • in der Landesklinik Tamsweg

Jeden Tag von 14 bis 17 Uhr sind folgende Regeln einzuhalten:

  • Ein Besucher
  • pro Person
  • für eine Stunde
  • an einem Tag

Der Zutritt ist bis 16 Uhr möglich. Alle Besucher der Salzburger Kliniken müssen eine FFP2-Maske tragen.  Bitte halten Sie diese Regeln bei jedem Besuch ein.  Besprechen Sie ihren Besuch vorher mit dem Patienten.

Gibt es Ausnahmen?

Das Gesetz erlaubt in manchen Fällen unter Ausnahmen auch mehr Besuch.
Diese Ausnahmen erlauben mehr Besuchszeit: 

Bei Patientinnen und Patienten in kritischen Lebens-Situationen:

  • zum Beispiel, wenn Menschen sterben,
  • vor und nach großen Operationen,
  • bei schweren Unfällen
  • und in ähnlichen Fällen.
  • Für die Seelsorge.
  • Auf Geburten-Stationen.

Bitte sprechen Sie  vor Ihrem Besuch mit der Pflege auf der Station über die geltenden Ausnahmen. 

Wer darf besuchen?

Den Besuch können wir nur folgenden Personengruppen erlauben: 

  • Geimpfte
  • Genesene
  • Getestete

Es gelten die Nachweise für den grünen Pass.

3-G Regel einhalten

Impfung:
Bei Impfstoffen mit zwei Teil-Impfungen: mindestens 22 Tage und höchstens 9 Monate nach der ersten Teil-Impfung.

Bei einer Impfung mit einer Teil-Impfung:
mindestens 22 Tage und höchsten 9 Monate nach der Impfung.

Genesen
Ärztlicher Nachweis oder Absonderungs-Bescheid als Corona-positiv.
Der Nachweis darf höchstens 6 Monate alt sein.

Test

Folgende Testarten werden akzeptiert:

  • Antigen-Selbsttest mit QR-Code, höchstens 24 Stunden alt.
  • Antigen-Test einer öffentlichen Stelle, höchstens 48 Stunden alt.
  • PCR-Test, höchstens 72 Stunden alt

Nachweis über neutralisierende Antikörper: höchstens 3 Monate alt.

<< HIER >> lest ihr mehr zu Corona in Salzburg

<< HIER >> erfahrt ihr Aktuelles aus unserem Bundesland

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