Gesetz in Begutachtung
Land Salzburg legt Entwurf zu „Snus-Verbot" vor
Nun ist es soweit. Der Gesetzesentwurf für das Verbot von Nikotinbeutel für unter 18-Jährige in Salzburg ist da. Mit der Abänderung des Jugendschutzgesetzes will die Landesregierung Jugendlichen den Besitz und Konsum von „Snus" verbieten.
SALZBURG. Das Land Salzburg hat nun seinen Gesetzesentwurf zum Verbot veröffentlicht und die Begutachtungsfrist gestartet. Generell sind Nikotinbeutel im österreichischen „Tabak-und Nichtraucherschutzgesetz" nicht erfasst. Eigentlich dürfen Snus bei uns gar nicht verkauft werden. Derzeit kann man solche rauchfreien Tabakprodukte jedoch straffrei online oder unter der Hand erwerben und konsumieren. Durch das neue Gesetz soll sich diese Situation in Salzburg ändern.
Snus-Verbot-Gesetz
Folgender Text soll laut dem Gesetzesentwurf dem Salzburger Jugendschutzgesetz hinzugefügt werden.
„Kindern und Jugendlichen sind der Erwerb, der Besitz und der Konsum von nikotinhaltigen
Erzeugnissen, die nicht unter das Verbot gemäß Abs 2 fallen und zum Nikotinkonsum bestimmt sind, insbesondere Nikotinbeutel, nicht erlaubt. Auch dürfen ihnen derartige Erzeugnisse nicht angeboten, weitergegeben und überlassen werden.“ (Land Salzburg)
Hier der Link zum Gesetzestext: https://service.salzburg.gv.at/pub/get/29049
Ziel des Gesetzes
Wie das Land Salzburg erläutert, will man mit dem neuen Gesetz den Kinder-und Jugendschutz weiter ausbauen. Generell soll es in den letzten Jahren zu einem vermehrten Konsum von Nikotinbeuteln durch Jugendliche gekommen sein. Ein Problem dabei sei, dass es sehr einfach ist Snus diskret zu konsumieren, da man sie weder riecht noch sieht. Das mache diese Produkte aber keinesfalls harmlos. Denn Nikotin ist eine stark abhängig machende Substanz, die oft von Jugendlichen unterschätzt werden. Laut dem Gesetzesentwurf des Land Salzburg beinhalten Nikotinbeutel teilweise einen sehr hohen Nikotingehalt und führen so zur Aufnahme von mehr Nikotin als Zigaretten. Dadurch könne es auch zu Überdosierung und Nikotinvergiftungen kommen. Vor den gesundheitlichen Folgen wolle man Kinder und Jugendliche jedenfalls schützen.
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