Problemwolf-Verordnungen
Ab heute können die Wölfe geschossen werden

Die Verordnungen zur Entnahme der Problemwölfe sind heute Nacht in Kraft getreten. Die Raubtiere können nun bis Mitte November bejagt werden. | Foto: Symbolbild: Pixabay
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  • Die Verordnungen zur Entnahme der Problemwölfe sind heute Nacht in Kraft getreten. Die Raubtiere können nun bis Mitte November bejagt werden.
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Heute um Mitternacht sind die Problemwolf-Verordnungen der frischgebackenen Landesregierung in Kraft getreten. Somit können nun die als problematisch identifizierten Wölfe im Pinzgau/Pongau und in Rußbach geschossen werden.

SALZBURG. Für die Entnahme der Wölfe wurden klare Jagdgebiete festgelegt. Grundsätzlich dürfen die Tiere nur in einem Zehn-Kilometer-Radius von den erfolgten Nutztier-Rissen bejagt werden. Die Verordnungen gelten bis Mitte November. Indessen hagelt es Kritik von Tierschutzorganisationen.

Uhr schlägt Mitternacht

36 Nutztiere wurden in diesem Jahr auf Salzburgs Almen getötet. Drei weitere Tiere wurden verletzt und einige werden vermisst. In drei der sieben Vorfälle konnte laut dem Land Salzburg per DNA-Analyse klar bestätigt werden, dass es sich um Wolfsrisse handelt. Die anderen würden eine eindeutige Sprache sprechen. In der Nacht von Donnerstag, den 29. auf Freitag, den 30. Juni, sind nun die Verordnungen zur Bejagung der Problemwölfe in den betroffenen Gebieten in Kraft getreten. Die Verordnungen wurden so festgelegt, dass sie automatisch mit Mitte November enden. Bis dahin orientiert sie sich immer an einem Zehn-Kilometer-Radius vom jüngsten Riss.

Mit der Verordnung will Landeshauptmann Stellvertreterin Marlene Svazek schnellstmöglich die betroffenen Landwirte unterstützen. | Foto: Franz Neumayr
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„Mit Auftauchen eines Problemwolfes müssen wir künftig auch schneller handeln können. Die Verordnungen stellen nur eine kurzfristige Sofortmaßnahme dar. In Zukunft brauchen wir eine dauerhafte Lösung“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek.

Maßnahmen gegen Problemwölfe

Sofortmaßnahmen: 

  • Verordnungen statt Bescheide, diese sind schneller.
  • Kein Warten auf DNA-Bestätigungen, wenn das Rissbild eindeutig ist.

Mittelfristige Maßnahmen:Zonen, in denen der Herdenschutz nicht möglich ist und die somit nicht schützbar sind, werden ausgewiesen. Somit ist dann in diesen Gebieten die Jagd auf Wölfe mit festgesetzten Schuss-und Schonzeiten möglich.

Langfristige Maßnahmen:
Generell will die Landesregierung den Schutzstatus des Wolfes zusammen mit anderen Regionen, zum Beispiel im Rahmen der ARGE Alp, herabsetzen.

Frage des Herdenschutzes

Generell will man gerade in Bereichen, wo der Herdenschutz nicht möglich ist, die Jagd auf Problemwölfe beschleunigen. Zu diesem Zweck werden nicht-schützbare Bereiche definiert. Solche gibt es laut der Landesregierung bereits in Tirol und Bayern. Dort habe man mit dieser Vorgehensweise gute Erfahrungen gemacht.

Ein Wolfsverdachtsfall am 18. Juni 2023 in Rußbach am Pass Gschütt bestätigte sich. | Foto: Land Salzburg/Hubert Stock
  • Ein Wolfsverdachtsfall am 18. Juni 2023 in Rußbach am Pass Gschütt bestätigte sich.
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„An den gemeinsam mit diesen Ländern erarbeiteten Parametern orientieren wir uns, um diese Zonen zu bestimmen. Herdenschutz würde bei uns bedeuten, Zäune zu errichten und aufgrund der Topgraphie im hochalpinen Bereich ist das unmöglich“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek.

Kritik vom Tierschutz

Während die Landesregierung und die Jäger nun in Aktion treten, gibt es seitens mehrerer Tierschutzorganisationen und den Grünen scharfe Kritik an den Verordnungen. So spricht der Verein gegen Tierfabriken (VGT) von „absichtlich rechtswidrigem Handeln, um Klientelpolitik zu betreiben und verquere Ideologien umzusetzen." Der World Wildlife Fond (WWF) bezieht sich in einer Aussendung auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2019 bezüglich Fischottern. In dieser sei klar festgelegt worden, dass anerkannte Tierschutzorganisationen an solchen Behördenverfahren beteiligt werden müssen. Die Umweltsprecherin der Salzburger Grünen Astrid Rössler schließt sich dieser Sichtweise an und fordert einen Rückzug der Verordnungen.

Mehr zum Thema:

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