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Kosmetik mit Verantwortung
Kosmetik mit Verantwortung

Die Herstellung von Kosmetikprodukten unterliegt den Regeln der EU-Kosmetikverordnung. Deren Einhaltung gewährleistet Produktsicherheit und Qualität sowohl für Hersteller als auch für Konsumenten. | Foto: Foto: pixabay
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  • Die Herstellung von Kosmetikprodukten unterliegt den Regeln der EU-Kosmetikverordnung. Deren Einhaltung gewährleistet Produktsicherheit und Qualität sowohl für Hersteller als auch für Konsumenten.
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Alle Hersteller von Kosmetika tragen die Verantwortung für ihre Produkte, betont die Berufsvertretung.

Liebevoll verpackte Seifen, Düfte oder Cremes sind bald wieder auf den heimischen Adventmärkten erhältlich. Doch die Herstellung dieser Produkte unterliegt Regeln.

Gewerbe mit Verantwortung

Die Kosmetik-Herstellung ist in Österreich ein freies Gewerbe. Dennoch gelten auch für private, nebenerwerbliche Hersteller die Bestimmungen der EU-Kosmetikverordnung. Der Kennzeichnung von Inhaltsstoffen, Haftungsfragen und den Regeln des In-Verkehr-Bringens sollte unbedingt Beachtung geschenkt werden. Die Wirtschaftskammer Salzburg berät gewerbliche Hersteller umfassend!

Regeln sind zu beachten

„Mir ist wichtig, die vielen leidenschaftlich engagierten Hersteller von Salben und Cremes zu informieren, dass es gesetzliche Bestimmungen gibt, die sie beachten müssen“, sagt der Landesinnungsmeister der Chemischen Gewerbe Franz Brandner.

Foto: Foto: Oczlon

„Die Wirtschaftskammer Salzburg informiert nicht nur über die Anmeldung und Ausübung des entsprechenden Gewerbes, sondern auch über die Rahmenbedingungen wie Herstellvorschriften, die Produktinformationsdatei, über die Sicherheitsbewertung bis hin zu Verpackung und Etikettierung“, so Brandner. Für Mitgliedsbetriebe wurden dazu von der WKÖ Beispielrezepturen für Seife, Waschgel und Gesichtscreme ausgearbeitet!

Gute Herstellungspraxis

„Es gibt in unserem Gewerbe eine sogenannte gute Herstellungspraxis, die eine gewisse Basis hinsichtlich Ausbildung, Räumlichkeiten, Ausstattung, Hygiene und Dokumentation bietet“, erklärt Berufsgruppensprecherin Claudia Hoidn.
„Darüber hinaus gibt es aber auch eine qualifizierte Sicherheitsbewertung, Produkte müssen bei der EU gemeldet und die Kennzeichnungspflichten eingehalten werden. Manchen Herstellern sind diese Grundlagen leider nicht bewusst. So tauchen mitunter auf den Adventmärkten Salben auf, bei denen zum Beispiel Inhaltsstoffe nicht korrekt ausgewiesen sind. Wenn Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen auftreten, sind die Hersteller in der Verantwortung!“, macht Berufsgruppensprecherin Claudia Hoidn aufmerksam.

Foto: Foto: Peter Kühnl

Die Regeln – insbesondere die Kosmetik-Verordnung (EG) 1233/2009 – gelten unabhängig von der hergestellten Menge, der Größe der Produktion oder auch der Vertriebsform.
„Wenn ein kleiner Hersteller im Nebenerwerb nur fünf Stück Salbe verkauft, oder sogar verschenkt, fällt er trotzdem unter die Verordnung“, erklärt Claudia Hoidn. Überdies müssen Hersteller Fachkenntnisse haben (z.B.: Dermatologie, Wirkung und Verträglichkeit von Stoffen, verbotene Stoffe, Gesetze, Dokumentationspflichten, Herstellungsvorschriften, etc.). Diese Fachkenntnisse werden etwa in einem mehrmonatigen Lehrgang beim WIFI vermittelt. Eine kostenlose Info-Veranstaltung dazu gibt es online am 15. Jänner 2026 in Salzburg: www.wifisalzburg.at.

Sicherheit für Hersteller

Nicht nur Konsumenten, auch die Hersteller von Kosmetika erhalten durch die angebotene Beratung und Unterstützung mehr Sicherheit, wenn es um richtige Angaben zu Inhaltsstoffen, Allergenen, Haltbarkeit oder Chargennummern für die Rückverfolgbarkeit geht. Informationen zu korrekten Werbeaussagen oder zur Gewährleistung richtiger Füllmengen schaffen Sicherheit und Vertrauen auf der Seite der Hersteller und ihrer zufriedenen Kunden.

Kosmetik - was ist das?

Kosmetische Stoffe dienen der Reinigung, Parfümierung, optischen Veränderung, des Schutzes oder der Erhaltung von Haut, Haaren, Nägeln oder Lippen, oder der Beeinflussung des Körpergeruchs.

Über die Bestimmungen der Kosmetikverordnung informiert die AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (www.ages.at).

Kontakt

Infos: WKS – Landesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger.
WKS – Chemische Gewerbe:
chemie-gewerbe@wks.at
Tel.: 0662/8888-281

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