Landtagswahl Salzburg 2023
Falls du mit Wahlkarte wählen möchtest, lies das hier!
Falls du bei der Landtagswahl Salzburg 2023 mit Wahlkarte deine Stimme abgeben möchtest, dann könnte dich dieser Beitrag hier interessieren. Darin steht, wann der letzte Tag ist, an dem du deine Wahlkarte beantragen kannst; wie eine gültige Stimmabgabe funktioniert; und noch so einiges mehr.
SALZBURG. Der 20. April ist der letzte Tag, an dem laut der Salzburger Landeskorrespondenz eine Wahlkarte für die Landtagswahl 2023 beantragt werden kann. Damit könne dann entweder zuhause, bei der Gemeinde oder auch noch am 23. April im Wahllokal die Stimme abgegeben werden. Wichtig sei unter anderem, dass sie rechtzeitig ankommt und unterschrieben ist.
Die Stimmabgabe per Wahlkarte ist laut der Salzburger Landeskorrespondenz für Personen möglich, die am Wahltag verhindert sein werden, zum Beispiel wegen einem Auslandsaufenthalt oder aus gesundheitlichen Gründen. Beantragt werde sie online unter www.wahlkartenantrag.at oder in der jeweiligen Heimatgemeinde.
Deine Stimme abgeben funktioniert so:
Auch zur gültigen Stimmabgabe machte das Landes-Medienzentrum Salzburg in seiner Korrespondenz Angaben; und zwar folgende:
- Den Stimmzettel entfalten und Überblick verschaffen. Diesen dann persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen.
- Eine Partei wählen. Am einfachsten mit einem X im Kreis unterhalb der Kurzbezeichnung.
- Vorzugsstimmen auf Landes- und Bezirksebene vergeben – Landesebene: Hineinschreiben des Vor- und Nachnamens oder der Nummer laut Liste der Bewerberinnen und Bewerber (Liste befindet sich in den Briefwahl-Unterlagen). Bezirksebene: mit einem X im Kreis neben der jeweiligen Bewerberin oder dem jeweiligen Bewerber.
- Wichtig für die Gültigkeit der Vorzugsstimme: Diese immer in derselben Spalte, wie die gewählte Partei eintragen.
- Stimmzettel zusammenfalten und in das kleine Kuvert stecken.
- Das kleine Kuvert verschließen und in das große Wahlkartenkuvert legen.
- Dieses große Wahlkartenkuvert dann gut verschließen und am dafür vorgesehenen Feld unterschreiben – ohne diese Unterschrift ist die Stimme ungültig.
Die Wahlkarte kann laut der Salzburger Landeskorrespondenz per Post oder persönlich an die Wohnortgemeinde retourniert werden. Die Adresse sei bereits aufgedruckt und man brauche keine Briefmarke aufkleben. Am Wahltag könne die Wahlkarte auch in einem Wahllokal der eigenen Gemeinde innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten abgegeben werden. „Das unterschriebene Kuvert muss mit dem Stimmzettel bis zum Wahlschluss in der Wohnortgemeinde eingetroffen sein. Sonst zählt die Stimme nicht“, erklärte der Landeswahlleiter, Michael Bergmüller, in der Meldung des Landes Salzburg.
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