Personalmangel im Tourismus
Arbeiterkammer fordert Verbesserungen der Arbeitsbedingungen
Pünktlich zu Saisonbeginn häufen sich Medienberichte von Arbeitgebern aus der Gastgewerbe-Branche, die lautstark darüber klagen, kein Personal zu finden. Das habe laut Arbeiterkammer auch handfeste Gründe: Das Gastgewerbe finde sich seit Jahren auf Platz 1 bei den persönlichen Beratungen in der AK Wien. In Salzburg ist die Situation eine ähnliche.
SALZBURG.Das Gastgewerbe hat eine traurige Spitzenposition in der Rechtsberatung der Arbeiterkammer. In Wien betrafen 10 Prozent der persönlichen Beratungen diese Branche. In Salzburg sei die Lage laut Heimo Typplt, Leiter der Arbeiterkammer Rechtsabteilung Salzburg vielleicht sogar verstärkt. Rund 25-30 Prozent der persönlichen Beratungen in Salzburg würden die Gastronomie betreffen. "Überstunden die nicht ausgezahlt wurden, Dienstpläne, die spontan geändert werden. Ich hatte einmal einen Koch mit den Nerven am Ende vor mir sitzen. Koch war sein Traumberuf, aber mit diesen Arbeitsbedingungen geht es einfach nicht mehr", so Typplt.
Überstunden wurden nicht ausbezahlt
Sylvia L. war als Kellnerin in einem Sportstüberl beschäftigt. Tatsächlich übernahm sie aber fast alle anfallenden Tätigkeiten, auch die Zubereitung von Speisen. Angemeldet war sie zunächst auf Teilzeitbasis: Anfangs 4 Stunden, später wurde die Dienstzeit auf 8 Stunden angehoben. Ihr Arbeitstag begann um 11 Uhr, dauerte dann aber – je nach Spielbetrieb – oft bis 22 Uhr am Abend. Bezahlt wurde eine Pauschale von 500 Euro, diese wurde später auf 800 Euro erhöht. Wegen zahlloser unbezahlter Überstunden wandte sich Frau Sylvia L. schließlich ans Team der AK-Rechtsabteilung.
Laut Arbeiterkammer betreffen die meisten persönlichen Anfragen spontane Dienstplanänderungen, geleistete Überstunden, die nicht ausgezahlt werden, nicht ausbezahlte Löhne, Schwarzzahlung oder nicht eingehaltene Kündigungsfristen.
Rot-Weiß-Rot Karte für Arbeiterkammer nicht die Lösung
Die Branche klagt darüber, offene Stellen nicht besetzen zu können. Statt aber Arbeitsplätze attraktiver zu machen und Arbeitsbedingungen zu verbessern, sollen verstärkt Arbeitskräfte aus Drittstaaten angeworben werden. Basis dafür ist die Saisonnierregelung in der sogenannten Ausländerbeschäftigung und die Neuregelung der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte), so die Arbeiterkammer. Das Modell der Saisonarbeit ist aus Sicht der AK ein grundlegend falsches Migrationsmodell. Da davon ausgegangen wird, dass Saisonarbeitskräfte nur kurz in Österreich sind, werden keinerlei Integrationsmaßnahmen gesetzt. Außerdem ist die Gefahr von Ausbeutung sowie Lohn- und Sozialdumping enorm hoch: Die AK Beratungspraxis zeigt, dass gerade in Saison- und Gastronomiebetrieben, Drittstaatsangehörige mit gravierenden Problemen bei Arbeitsbedingungen und Bezahlung zu kämpfen haben.
In Salzburg kam es beispielsweise in den vergangenen Jahren – trotz Corona-Pandemie – zu einem deutlichen Beschäftigungszuwachs in der Beherbergung und Gastronomie. In den vergangenen zehn Jahren hat die Beschäftigung in der Sommersaison um fast 20 Prozent zugenommen. Statt auf Qualifizierung und Ausbildung zu setzen, wurden die zusätzlichen Arbeitsplätze ausschließlich mit ausländischen Arbeitskräften besetzt – während sich die Arbeitsbedingungen kaum verbessert haben. In den Spitzenzeiten kommen mittlerweile sechs von zehn Beschäftigten aus dem Ausland. "Im Zuge der Pandemie haben sich viele umschulen lassen. Mitarbeiter, die ohne Kommunikation aus ihrem Job entlassen wurden und nicht wussten, wie sie ihren Unterhalt finanzieren sollen. Und die kommen natürlich nicht zurück", schildert Heimo Typplt.
Problemfelder der überregionalen Vermittlung
Die Politik wird nicht müde, die überregionale Vermittlung als Lösung für Personalprobleme im Tourismus zu propagieren. Im Arbeitslosenversicherungsgesetz gibt es dafür sehr restriktive Bestimmungen (Zumutbarkeitsbestimmungen) für Arbeitsuchende: Wenn keine Betreuungspflichten bestehen und ein Quartier zur Verfügung gestellt wird, kann von Arbeitsuchenden verlangt werden, in einem anderen Bundesland eine Beschäftigung anzunehmen. Nicht berücksichtigt wird dabei, ob die Unterkunft kostenlos ist und wie sie aussieht. Es spielt auch keine Rolle, ob es während des Dienstverhältnisses möglich ist, ein paar Tage an den Heimatort zurückzufahren.
Um zufriedene – und nicht nur gezwungenermaßen vermittelte – Mitarbeiter zu bekommen, sind dies aber ganz wesentliche Aspekte. Hier ist aus Sicht der AK eine entsprechende Änderung der Zumutbarkeitsbestimmungen notwendig.
Was ist die richtige Antwort auf die steigende Nachfrage nach Arbeitskräften?
Hier sieht die AK in erster Linie die Betriebe in der Verantwortung. In der AK Beratungspraxis fällt das Gastgewerbe durch besonders viele Arbeitsrechtsverletzungen auf. Die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen, korrekte Entlohnung und das Ausbezahlen von Überstunden sind in der Branche leider noch immer keine Selbstverständlichkeit. Bessere Entlohnung, faire Arbeitsbedingungen, sowie planbare Arbeitszeiten in Hotellerie und Gastgewerbe würden die Branche deutlich attraktiver machen. Es gibt viele Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten korrekt bezahlen, alle Bestimmungen einhalten und für ein gutes Arbeitsklima sorgen – aber leider gibt es auch viele, bei denen das nicht der Fall ist. Hier hätten die Arbeitgeber durchaus Gestaltungsspielräume, die sie nicht ausreichend nutzen und damit zur Abwanderung in andere Branchen beitragen.
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