Rechtliche Neuerungen 2017

Foto: Mizelli Gruber Rechtsanwälte
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GMUNDEN. Das neue Erbrecht stellt für Todesfälle ab 1.1.2017 eine wichtige Änderung dar. Neben dem neu eingeführten Erbrecht für Lebensgefährten kommt es zum Entfall des Pflichtteilsrechtes für Eltern und Geschwistern des Verstorbenen und wurden neue Enterbungsgründe festgelegt. Neu ist auch das sogenannte „Pflegevermächtnis“, wobei nahen Angehörigen Pflegeleistungen abgegolten werden. Bei der Errichtung von Testamenten sind nunmehr neue Formvorschriften zu beachten und ist es ratsam, bestehende Testamente inhaltlich überprüfen zu lassen.

Auch im Straßenverkehr gibt es seit Jahresbeginn wichtige Neuerungen. So können Verstöße gegen das Handyverbot, die Gurt- sowie die Helmpflicht, sowie mangelnde Kindersicherung, etc. ab sofort per Radarfoto geahndet werden. Zudem startet im September d. J. der fünfjährige Pilotversuch für Alkoholwegfahrsperren („Alkolocks“). Durch die freiwillige Teilnahme können alkoholauffällige Lenker die Entziehungszeit des Führerscheines um die Hälfte reduzieren. Die Probezeit für Führerschein-Neulinge wird ab 1.7.2017 von zwei auf drei Jahre ausgeweitet und kann bei Verstößen – wie bspw. gegen das Handyverbot am Steuer – noch weiter verlängert werden.

Seit Jahresbeginn gilt das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das eine Haftung von privaten Bauherren für Unterentlohnung vorsieht, wenn auf ihren Baustellen ausländische Billigarbeiter tätig sind. Diese Haftung wird insbesondere dann schlagend, wenn der Bauherr von der Unterentlohnung wusste oder davon – aufgrund offensichtlicher Hinweise – wissen musste. Davor kann man sich durch vertragliche Vereinbarungen schützen.

Für Jugendliche, die mit Ende des Schuljahres 2016/2017 ihre allgemeine Schulpflicht abgeschlossen haben, gilt die sogenannte „Ausbildungspflicht“. Dies bedeutet, dass Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen haben, dass Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres entweder eine Schule besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine sonstige Ausbildung (etwa AMS-Ausbildung, Praktika oder diverse Kurse) machen. Verstöße werden mit Geldstrafen zwischen 100 und 500 Euro geahndet. In Oberösterreich ist nunmehr im Rahmen des Schulunterrichtes eine tägliche Bewegungseinheit vorgesehen, wobei die Teilnahme vorerst freiwillig ist.

Unterstützung soll es für all jene geben, die nach langer Krankheit (ohne Unterbrechung für mindestens sechs Wochen) in den Arbeitsprozess zurückkehren. In der Wiedereingliederungsteilzeit ist es möglich, die Arbeitszeit für bis zu neun Monate im 25 bis 50 Prozent – je nach Gesundheitszustand – zu reduzieren.
Für eine detaillierte Rechtsauskunft zu diesem oder allgemeinen Themen stehen die Rechtsanwälte gerne zu Ihrer Verfügung.

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