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Rauchmelderpflicht in Österreich und Deutschland: Wichtige Fakten für Eigentümer

Rauchmelder können Leben retten. | Foto: www.hager.de
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  • Rauchmelder können Leben retten.
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Die Rauchmelderpflicht ist in Österreich auf dem Vormarsch. Immer mehr Bundesländer entscheiden sich, die Installation von Rauchmeldern in Privatwohnungen zur gesetzlichen Pflicht zu machen.

Mit der Rauchmelderpflicht reagiert der Gesetzgeber auf die noch immer erschreckend hohe Zahl von Opfern, die in Österreich jährlich als Folge eines Brandes im eigenen Zuhause sterben. In den meisten Fällen ist der Tod die Folge einer Rauchvergiftung und könnte demnach durch die fachgerechte Installation eines Rauchmelders häufig vermieden werden. Rauchmelder in Neu- und Umbauten sind inzwischen in sechs von neun Bundesländern Pflicht. Allerdings ist Kärnten bislang das einzige Bundesland, das die Nachrüstung von Rauchmeldern auch für bestehende Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben hat.

Diese Fakten sollten Eigentümer in Bezug auf die Rauchmelderpflicht kennen:

Die Rauchmelderpflicht wird in Österreich noch strenger umgesetzt als im Nachbarland Deutschland. Gemäß der OiB-Richtlinie 2 müssen in Österreich nicht nur in allen Schlafräumen und Fluchtfluren Rauchmelder angebracht werden, wie es beispielsweise in Deutschland der Fall ist, sondern in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen wie dem Wohnzimmer, dem Arbeitszimmer oder Hobbykeller. Der Rauchmelder in Fluchtfluren ist in Österreich ebenfalls Pflicht. Experten raten außerdem dazu, in Schlaf- und Kinderzimmern einen Rauchmelder an der Decke zu installieren. Die Küche bleibt von der Rauchmelderregelung ausgenommen, da es dort aufgrund hoher Dampfentwicklung häufig zu Fehlalarmen kommen könnte. Die OiB-Richtlinie besagt, dass Rauchmelder so angebracht sein müssen, dann sie Brandgeruch frühzeitig erkennen und Alarm geben können.

Bislang haben diese sechs österreichischen Bundesländer die Rauchmelderpflicht bereits im Gesetz integriert:

- Tirol und Vorarlberg sind die Vorreiter der Rauchmelderpflicht in Österreich. Dort wurde der Einbau der Geräte in Neu- und Umbauten bereits zum 1. Januar 2008 verpflichtend.
- Das Burgenland implementierte zum 1. Juli 2008 eine Richtlinie zur verpflichtenden Installation von Rauchmeldern im Gesetz, dicht gefolgt von Wien. Dort wurden die Brandmelder zum 12. Juli 2008 verpflichtend.
- In der Steiermark sind Rauchmelder in Neu- und Umbauten seit dem 1. Mai 2011 Pflicht.
- Kärnten bildet bislang noch das Schlusslicht der Bundesländer, die die Rauchmelderpflicht im Gesetz verankert haben. Zum 1. Oktober 2012 wurde der Einbau hier Pflicht. Allerdings ist Kärnten das bisher einzige Bundesland Österreichs, das auch die Nachrüstung von Rauchmeldern in Bestandsbauten verpflichtend gemacht hat. Die Frist für Eigentümer endete hier zum 30. Juni 2013
Die restlichen drei Bundesländer haben die Rauchmelderpflicht bisher noch nicht verpflichtend eingeführt. Oberösterreich hat allerdings bereits angekündigt, dass eine entsprechende Maßnahme geplant und bereits in Vorbereitung sei.

Nachbarland Deutschland setzt Rauchmelderrichtlinien ebenfalls per Gesetz um

In Deutschland haben die meisten Bundesländer auch bereits damit begonnen, die Rauchmelderpflicht im Gesetz zu verankern. Die Fristen für die Umsetzung variieren aber von Bundesland zu Bundesland stark:
- In Bayern ist der Einbau von Rauchmeldern in Neubauten seit Januar 2013 verpflichtend. Bestehende Bauten müssen die Geräte bis Ende 2017 nachrüsten.
- In Nordrhein-Westfalen wurde die Rauchmelderpflicht im April 2013 eingeführt. Bis Ende 2016 müssen bestehende Bauten mit Rauchmeldern in Fluren, die als Fluchtwege dienen, und in Schlafzimmern ausgestattet werden.
- Baden-Württemberg hat den Rauchmelder in allen Privatwohnungen seit Juli 2013 verpflichtend im Gesetz verankert. Die Nachrüstung muss bis Ende 2014 erfolgt sein.
- In Rheinland-Pfalz müssen bereits seit 2003 alle Neu- und Bestandsbauten mit Rauchmeldern in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen, ausgerüstet sein. Die Frist zur Nachrüstung endete im Juli 2012.
- Hamburg und Schleswig Holstein verankerten die Rauchmelderpflicht zum Januar 2011 im Gesetz. Eine Nachrüstpflicht für Neubauten und bestehende Gebäude endete am 31. 12. 2010.
- In Niedersachsen, Bremen und Sachsen Anhalt dürfen Rauchmelder noch bis zum 31. 12. 2015 in allen Neu- und Bestandsbauten nachgerüstet werden. Diese Bundesländer hatten die Rauchmelderpflicht 2009 und 2010 eingeführt.
- In Hessen besteht die Rauchmelderpflicht bereits für alle Wohngebäude. Bis zum Ende des Jahres 2014 dürfen dort Rauchmelder nachgerüstet werden.
- Mecklenburg-Vorpommern hat 2010 eine Rauchmelderpflicht für alle Schlaf- und Kinderzimmer und für alle Flure, die als Fluchtwege dienen, eingeführt. Eine Frist für die Nachrüstung gibt es dort nicht.
- Im Saarland müssen bereits seit 2004 alle Schlaf und Kinderzimmer mit einem Rauchmelder ausgestattet sein, außerdem alle Flure, die als Flucht- und Rettungswege dienen. Auch hier steht Eigentümern keine Frist für die Nachrüstung mehr zur Verfügung.
- Thüringen hat die Installation von Rauchmeldern in Neubauten und bei Sanierungs- und Umbauvorhaben 2008 zur Pflicht gemacht.

Die Kosten für die Installation eines Rauchmelders trägt der Eigentümer, im Falle einer Mietwohnung somit also der Vermieter. Mit rechtlichen Konsequenzen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei einem Versäumnis weder in Österreich noch in Deutschland zu rechnen, allerdings hat die Installation eines Rauchmelders Auswirkungen auf Versicherungsleistungen im Schadensfall.

Rauchmelder können Leben retten. | Foto: www.hager.de
Professionelle Rauchmelder versprechen Sicherheit | Foto: www.hager.de

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