Bedarfserhebung zu Betreuungsangeboten für Senioren im Bezirk Schärding

Geimeinsames Kochen im ViWo St. Marienkirchen
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Der Sozialhilfeverband Schärding plant in Zusammenarbeit mit den Gemeinden in den kommenden Jahren das Angebot rund um Betreuung und Pflege bedarfsorientiert zu erweitern. Die Bereiche Tagesbetreuung und Vitales Wohnen sollen verstärkt ausgebaut werden.

Der Leitgrundsatz „So lange wie möglich zu Hause“ hat nach wie vor oberste Priorität und gemeinsames Ziel ist, die Aufnahme in ein Pflegeheim möglichst lange hinaus zu zögern oder im besten Fall ganz zu vermeiden.
Um eine qualitätsvolle und zielgerichtete Planung durchführen zu können, wird aktuell von den Gemeinden des Bezirkes Schärding an alle über 65-Jährigen Personen ein Fragebogen ausgegeben. Alle Bürger, die der Zielgruppe angehören, werden um Mithilfe ersucht, sich die Zeit zu nehmen und den Fragebogen auszufüllen. Für Fragen stehen die SozialkoordinatorInnen der Gemeinden oder die MitarbeiterInnen der Sozialberatungsstellen gerne zur Verfügung. Der ausgefüllte Fragebogen ist bis 31. Jänner 2016 beim Gemeindeamt abzugeben.

Befragt werden die Bürger zu folgenden Betreuungsformen:

Tagesbetreuung:
Diese richtet sich an Senioren und pflegende Angehörige. Für Senioren ist die Tagesbetreuung eine schöne Abwechslung vom Alltag zu Hause. In der Gruppe
werden geistige und körperliche Fähigkeiten gestärkt und soziale Kontakte gelebt.
Angehörige bekommen Freiräume vom Pflegealltag und erfahren dadurch eine wertvolle Entlastung. Die Tagesgäste erhalten während ihres Aufenthalts professio-nelle Betreuung und Pflege. Am Abend kehren sie nach Hause in die gewohnte Umgebung zurück.

Vitales Wohnen:
Dabei handelt es sich um seniorengerechtes Wohnen mit Betreuung in barrierefreien
Wohneinheiten. Das Fachpersonal für Betreuung und Pflege wird vom Sozialhilfe-verband zur Verfügung gestellt.

In der Planung sind zwei Varianten vorgesehen:

Wohnen in der Gemeinschaft mit Gemeinschafts-Wohnküche - ca. 30 m²;
tagsüber ist eine Pflegefachkraft anwesend, in den Nachtstunden mit Notruf;

Heimgebundene Wohnungen neben einem Pflegeheim ca. 60 bzw. ca. 80 m²
mit 24-Stunden-Notruf;

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