Im Freinberger Edtwald
Neues Quarz-Urteil: Abbaustopp oder nicht?

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FREINBERG (juk). "Es geht ein bisschen wieder von vorne los", so Franz Schraml von der Bürgerinitiative Lebenswertes Freinberg. "Wir haben einen kleinen Etappensieg errungen." Denn: Im juristischen Tauziehen um den Quarzabbau im Edtwald hat die höchste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof, am 22. März das vorangegangene Urteil wegen Verfahrensverletzung und mangelhafter Begründung gekippt. Doch was das nun genau für den Quarzabbau heißt, darüber besteht zwischen den vor Gericht streitenden Parteien keine Einigung. Laut Vladimir Toma von der Linzer Kanzlei Sattlegger, Dorninger, Steiner & Partner, welche die Gemeinde vor Gericht vertritt, hat die EWS dadurch keine rechtsgültige Abbaubewilligung mehr.
"Urteil mit keinem vorübergehendem Stopp verbunden"
Markus Ramler, Vertreter der EWS Quarzsand GmbH, teilte auf Anfrage der BezirksRundschau mit, "dass die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes aktuell mit keinem vorübergehenden Stopp verbunden ist." Dazu Anwalt Toma: "Es kommt sehr darauf an, welche Arbeiten durchgeführt werden. Ein Stopp sämtlicher Arbeiten bedeutet das nicht, aber Abbau wäre definitiv unzulässig, da die rechtliche Grundlage fehlt. Ein Abbau könnte also von der zuständigen Montanbehörde, der BH Schärding, unterbunden werden." Die Bürgerinitiative hat angekündigt, etwaige Verstöße zu melden. Nun geht der Fall zurück an das Landesverwaltungsgericht.




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