Schärdinger Beziehungsdrama kommt bis vors Landesgericht

Wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung musste sich ein Mann aus dem Bezirk Schärding am 14. März 2018 vor dem Landesgericht Ried verantworten. Er wurde in allen Punkten freigesprochen.
  • Wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung musste sich ein Mann aus dem Bezirk Schärding am 14. März 2018 vor dem Landesgericht Ried verantworten. Er wurde in allen Punkten freigesprochen.
  • hochgeladen von Kathrin Schwendinger

BEZIRK SCHÄRDING (ska). Wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung stand der Mann aus dem Bezirk Schärding am Mittwoch, 14. März 2018 vor Richter Josef Lautner. Er wurde beschuldigt, seine Freundin während einer Auseinandersetzung im November 2017 gewaltsam vom Wohnzimmer ins Vorzimmer gezerrt und ihr mit dem Knie einen Stoß in den Bauch versetzt zu haben. Der Angeklagte bestritt alle Anschuldigungen. "Ich habe noch nie jemanden geschlagen."

Und noch dazu sei die Beziehung mit der jungen Frau nun wieder aufrecht. "Sie ist vor einer Woche wieder zu mir gezogen", sagt der Angeklagte. Richter Lautner wollte dennoch genau Bescheid wissen, was am 13. November 2017 passiert ist. Die Frau hätte bei der Polizei ausgesagt, dass ihr Lebensgefährte sie geschlagen habe. Er sei alkoholisiert gewesen. Zuvor habe sie ihm mitgeteilt, dass sie schwanger war. Die junge Frau ließ sich noch in der selben Nacht im Schärdinger Krankenhaus behandeln. Entsprechende Krankenhaus-Dokumente liegen laut Lautner vor. Einige Tage später erlitt die Frau laut vom Richter zitierten Krankenhaus-Akten eine Fehlgeburt. Ob diese auf Schläge zurückzuführen ist, konnte nicht mehr festgestellt werden. Sie befand sich in der siebten Schwangerschaftswoche.

Das habe sich so nicht zugetragen, sagt der Angeklagte. "Es hat einen Streit gegeben", ergänzt sein Rechtsanwalt. "Aber eine verbale Auseinandersetzung." Auch von der Schwangerschaft habe er zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst. "Aber wie kommt Ihre Partnerin auf diese Vorwürfe?", fragt Richter Lautner. "Eigentlich müsste sie ja dann wegen Verleumdung hier sitzen."

Das hätte der Richter die junge Frau dann auch gleich selbst fragen können. Wenn diese nicht von einem Recht Gebrauch gemacht hätte, das ihr erlaubt, ihre Aussage zu verweigern. Denn als die Frau in den Zeugenstand gerufen wird, ist das Gespräch mit dem Richter kurz: Aufgrund der wieder bestehenden Lebensgemeinschaft, gilt sie als Angehörige des Anklagten und kann sich deshalb auf das Zeugnisbefreiungsrecht berufen – was sie auch tut.

"Sie werden wissen, dass das das Beste ist, was Ihnen passieren kann?", fragt Lautner in Richtung des Angeklagten. Dieser wird schließlich in allen Punkten freigesprochen. Angeklagter und Anklägerin verlassen gemeinsam das Gerichtsgebäude.

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