Neue Verordnung
Straßenmusik an sieben Plätzen in Schärding erlaubt
Seit April 2022 ist in der Barockstadt Schärding das Musizieren auf der Straße mittels einer eigenen Verordnung geregelt – jedoch nur unter Einhaltung gewisser Auflagen.
SCHÄRDING. So erhalten höchstens drei unterschiedliche Künstler an einem Tag eine Genehmigung. Musizieren dürfen sie nur ohne technische Verstärker und ausschließlich wochentags sowie samstags zwischen 10 und 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist keine Straßenmusik erlaubt.
Musizieren nur an sieben Standorten erlaubt
Dabei ist es ihnen nicht gestattet zu stehen, wo es ihnen beliebt. Genehmigt ist Straßenmusik ausschließlich an ausgewählten Plätzen in Schärding – sieben an der Zahl. Dies sind der Jahnpark, der Grafenauer Park und die Fußgängerzone am Oberen Stadtplatz (Fläche vor Sparkasse bis Beginn Ladezone Billa Silberzeile). Ausgewiesene Plätze sind auch noch eine Freifläche am Unteren Stadtplatz sowie drei am Oberen Stadtplatz – jene vor dem Eduscho, jene zwischen der Metzgerei Feichtiger und der Raika sowie der Platz vor der Volksbank.
Der Auftrittsort muss spätestens nach einer Stunde gewechselt werden. Wobei an einem Standort pro Tag nur ein Auftritt erlaubt ist.
Gemeinde reagiert auf vermehrte Anfragen
"Das Thema Straßenmusik ist schon länger ein Thema in Schärding und es gab auch immer wieder Anfragen dazu. Mit dieser Verordnung soll das Ganze legalisiert werden und die Richtlinien helfen uns dabei", meint Bürgermeister Günter Streicher auf Nachfrage der BezirksRundSchau. Für die Musiker sei es, fügt er hinzu, außerdem einfacher, wenn die erlaubten Plätze definiert sind.
Weitere zu beachtende Richtlinien lesen Sie im beigefügten Infoblatt der Stadtgemeinde.
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