St. Willibald
Streit um einen toten Vogel und Rechnung
Nach Abschuss eines Bussards vor gut einem Jahr in St. Willibald gibt es Streit um den Verbleib des Vogels.
ST. WILLIBALD. Wie die BezirksRundschau Schärding berichtete war der tote Bussard am 22. September 2020 in einem Wald in St. Willibald aufgefunden worden. Der Bussard steht zwar nicht unter Naturschutz, hat aber das ganze Jahr Schonzeit und darf de facto nicht gejagt werden. Naturwacheorgan Ernst Sperl hat den Kadaver damals mitgenommen und an Bird Life übergeben. Bei einer Untersuchung kam heraus, dass der Vogel abgeschossen wurde.
Vorwurf: Diebstahl
St. Willibalds Jagdleiter Helmut Haslinger erstattete Anzeige gegen Sperl und wirft dem Naturschützer Diebstahl vor.
"Es geht hier um zwei völlig verschiedene Dinge. Das eine ist der Abschuss, der natürlich nie hätte passieren dürfen, aber das werden wir wohl nicht mehr klären können. Das andere ist Diebstahl - denn Herr Sperl hätte den Vogel niemals mitnehmen dürfen." Helmut Haslinger, Jagdleiter
Denn dieser stehe ihm als Jagdausübungsberechtigtem zu. Daher hat der Jagdleiter dem Naturschützer im April 2021 eine Rechnung über 700 Euro gestellt. Die Summe setzt sich zusammen aus 500 Euro für den Bussard – auf diesen Wert schätzt die Adlerwarte Obernberg das Tier. Zudem stellte Haslinger 200 Euro für seinen Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung in Rechnung.
"Das ist eine Methode, um Naturschützer mundtot zu machen", kommentiert Ernst Sperl, der den Sachverhalt nicht bestreitet.
Der lebende Vogel gehöre niemandem – erst der tote Vogel sei Eigentum der Jäger. Hier gehöre das Jagdgesetz geändert, so der Naturschützer aus Riedau. "Mir geht es darum, dass solche Abschüsse innerhalb der Jägerschaft nicht mehr geduldet oder vertuscht werden. Und nicht derjenige, der solche Fälle aufzeigt, der Böse ist, sondern derjenige, der den Vogel unerlaubt abschießt", so Sperl weiter. Und: Er sein kein grundsätzlicher Gegner der Jagd: "Jagd brauchen wir, sonst hätten wir keine Verjüngung" Die Rechnung bezahlt hat er trotz Mahnung in Abstimmung mit Bird Life nicht.
Toter Vogel an Jagdleiter zurückgeschickt – "Anschlag auf meine Gesundheit"
Stattdessen schickte er Haslinger den toten Vogel, der in der Zwischenzeit beim Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie eingefroren war, zurück. Doch dieser weigerte sich, die Sendung anzunehmen und sagt, sie war als Leergut deklariert. "Mir nach all den Monaten das Aas zurückzuschicken und zu denken, damit ist der Fall erledigt, ist eine Frechheit.", so Haslinger. Der Kadaver war beim Transport aufgetaut und habe extrem gestunken: "Das ist ein Anschlag auf meine Gesundheit und die des Fahrers." Wie Haslinger betont, gehe es ihm nicht ums Geld. "Ich erwehre mich nur meines Eigentums. Auch Herr Sperl hat sich an geltendes Recht zu halten." Ein klärendes Gespräch im Juli zwischen den beiden im Beisein des Landesjagdverbands und der Naturschutzabteilung habe Sperl abgesagt, kritisiert Haslinger. Übrigens: Wo der tote Vogel ist, weiß niemand mehr.
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