AK: "Viele bekommen zu wenig bezahlt"
BEZIRK. Nicht bezahlte Überstunden – während des Dienstverhältnisses vom Arbeitnehmer oft geduldet, können sie nach einer Kündigung zum Streitthema werden. Und dieser endet nicht selten vor Gericht. "Entlohnung und Arbeitszeit sind die Themenschwerpunkte bei unseren Beratungen", weiß Wolfgang Schwarz, Leiter der Arbeiterkammer Schärding. In 58 Fällen unterstützten die Experten ihre Klienten heuer bereits aktiv bei sozial- und arbeitsrechtlichen Problemen. Wie beispielsweise einen Kellner aus Schärding, der nach seiner Entlassung offene Ansprüche geltend machte. Der ehemalige Arbeitgeber weigerte sich jedoch zu zahlen, stritt sogar ab, dass der Kellner Überstunden gemacht habe. Der Fall ging vor Gericht. Ergebnis: Knapp 2900 Euro für den Kellner.
Vermehrt würden in letzter Zeit Arbeitnehmer Hilfe aufgrund nicht bezahlter Überstunden suchen. "Vor allem in der Gastronomie oder in der Güterbeförderung, aber auch in Branchen mit kurzfristigen Auftragsspitzen, sind Überstunden ein Thema", berichtet Schwarz. Problem: Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, welche Ansprüche sie geltend machen können. Generell gilt: Egal ob Teilzeit oder Vollzeit, alles, was über die Normalarbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes hinausgeht – nämlich 40 Stunden – sind Überstunden. Diese können ausbezahlt oder durch Zeitausgleich abgegolten werden – in beiden Varianten gebührt jedoch ein Zuschlag von 50 Prozent. Aufgrund von Vereinbarungen im Vertrag oder Regelungen im Kollektivvertrag, seien die Fälle aber sehr unterschiedlich. "Man muss sich den Einzelfall immer genau anschauen. Generell empfiehlt sich aber, immer genaue Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und diese durch den Arbeitgeber auch bestätigen zu lassen", rät Schwarz. Denn um fehlende Überstundenentgelte nachfordern zu können, sind möglichst genaue Aufzeichnungen notwendig.
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