Monatelang unterbezahlt

Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Wolfgang Schwarz bei der Pressekonferenz über Fälle der systematischen Unterentlohnung im Bezirk Schärding
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BEZIRK (ska). Monatelang hatte ein Handelsangestellter aus dem Bezirk Schärding weniger gezahlt bekommen als vereinbart. Laut Arbeitsvertrag stand ihm ein Fixum von 3500 Euro und zwei Prozent Umsatzbeteiligung zu. Nachdem das Arbeitsverhältnis nach sieben Monaten einvernehmlich aufgelöst worden war, wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer. Vor Gericht einigten sich die Streitparteien schließlich auf eine Nachzahlung in der Höhe von 6700 Euro.

Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Wolfgang Schwarz spricht von einem Dauerproblem: "In der AK Schärding häufen sich in den vergangenen Monaten derartige Fälle systematischer Unterentlohnung." Immer wieder komme es vor, dass erbrachte Leistungen und Ansprüche wie Überstunden oder Zulagen nicht bezahlt werden. Aber: Viele Arbeiternehmer wagen es nicht, im laufenden Dienstverhältnis zu klagen. Nach der Kündigung könnte schließlich die Verfallsfrist zum Problem werden. Denn diese wird im Arbeitsvertrag gesondert vereinbart und muss nicht – wie gesetzlich vorgegeben – drei Jahre betragen. So kann es sein, dass Ansprüche bereits nach wenigen Monaten verfallen. "Fälle, in denen Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der kollektivvertraglichen Bestimmungen nur drei Monate nachbezahlt bekommen, sind keine Seltenheit", weiß Schwarz. Deshalb setzt sich die Arbeiterkammer für eine Abschaffung der Verfallsfristen ein. "Arbeitgeber sollen sich an die gesetzlich vorgegebene Drei-Jahres-Frist halten", fordert Schwarz.

Knapp 180.000 an vorenthaltenen Gehältern hat die AK Schärding durch außergerichtliche Interventionen und auf dem Gerichtsweg im ersten Halbjahr dieses Jahres eingebracht. Dabei ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, auch auch um Sonderzahlungen, Überstunden und Abfertigungen.
Im ersten Halbjahr 2015 wandten sich 2400 Beschäftigte mit arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen an die AK Schärding. Der überwiegende Teil davon telefonisch.

AK-Beratung
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16 Uhr
Freitag: 7:30 bis 13:30 Uhr

Um Terminvereinbarung unter der Nummer 050/6906-5011 wird gebeten.

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