Bankangestellter berufsunfähig
Nach Hirnblutung - AK Schärding erstreitet Pension vor Gericht

Sein gesamtes Berufsleben hatte der Betroffene aus dem Bezirk Schärding bei derselben Bank verbracht, die letzten 15 Jahre arbeitete er als Controller. Den Beruf konnte er aufgrund einer Gehirnblutung nicht mehr ausüben. | Foto: smarterpix/AndrejPopov
  • Sein gesamtes Berufsleben hatte der Betroffene aus dem Bezirk Schärding bei derselben Bank verbracht, die letzten 15 Jahre arbeitete er als Controller. Den Beruf konnte er aufgrund einer Gehirnblutung nicht mehr ausüben.
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Nach Hirnblutung verweigerte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zunächst jegliche Leistungen – Arbeiterkammer Schärding verhalf dem Mann zu seinem Recht.

SCHÄRDING. Ein Bankangestellter aus dem Bezirk Schärding hat nach langer Krankheit seine unbefristete Berufsunfähigkeitspension erstritten. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hatte ihm zunächst sämtliche Leistungen verweigert. Erst nach einer Klage der Arbeiterkammer Schärding gab das Gericht dem Mann recht und sprach ihm die Pension rückwirkend zu.

Der Controller erlitt vor drei Jahren eine Hirnblutung. Seither befand er sich im Krankenstand. Sein gesamtes Berufsleben hatte er bei derselben Bank verbracht, die letzten 15 Jahre arbeitete er als Controller – eine Tätigkeit, für die ihm aufgrund von mehr als 170 Versicherungsmonaten ein Berufsschutz zustand. Seinen Beruf konnte er wegen der gesundheitlichen Folgen nicht mehr ausüben.

PVA lehnte alle Anträge ab

Die PVA habe laut Arbeiterkammer dem Mann sowohl die Berufsunfähigkeitspension als auch das Rehabilitationsgeld verweigert. Auch medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen soll die Behörde abgelehnt haben. Die Begründung laut Arbeiterkammer: Der Bankangestellte sei nicht berufsunfähig.

Die AK Schärding leitete daraufhin ein Sozialrechtsverfahren ein. Ein gerichtlich bestellter Gutachter bestätigte die gesundheitlichen Einschränkungen des Mannes. Aufgrund des Berufsschutzes sei eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz unzulässig, stellte der Experte fest. Dem Mann stehe daher die Berufsunfähigkeitspension zu. Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Die PVA musste die Pension rückwirkend und unbefristet gewähren.

Wohnortnahe Beratung als Erfolgsfaktor

„Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen", betont AK-Präsident Andreas Stangl. Die Arbeiterkammer Oberösterreich setzt bewusst auf Wohnortnähe bei ihren Serviceleistungen. Stangl rät Mitgliedern, sich bei Problemen umgehend zu melden: „Unsere Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützen unsere Mitglieder dabei, so rasch wie möglich zu ihrem Recht zu kommen."

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