Neue Gesetze im Bau
Was Arbeitgeber über Barauszahlungen wissen müssen
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Arbeitgeber in der Baubranche dürfen Löhne über 500 Euro seit Jahresbeginn nicht mehr bar auszahlen. Die neue Regelung soll Schwarzarbeit und Steuerbetrug verhindern und sorgt für mehr Transparenz bei Lohnzahlungen.
SCHÄRDING. Arbeitgeber in der Baubranche sind seit 1. Jänner 2026 verpflichtet, Löhne über 500 Euro unbar auszuzahlen. Damit sollen Lohnzahlungen transparenter und nachvollziehbarer werden. Zahlungen wie beispielsweise Auslagenersätze, Hotelkosten oder Reisekosten sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ebenfalls als Ausnahme gilt, wenn der Arbeitnehmer über kein Girokonto verfügt. Barzahlungen von Bauleistungen sind ebenfalls nur bis 500 Euro erlaubt. Übersteigt die Rechnung den Betrag, ist diese nicht als Betriebsausgabe absetzbar. In Bezug auf den Begriff Bauleistung verweist der Gesetzgeber auf die im Umsatzsteuergesetz angeführten Leistungen, sprich der „Herstellung, Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung oder Beseitigung von Bauwerken.“
Durch diese Regelung wird versucht, die Schattenwirtschaft sowie den Lohnsteuermissbrauch einzudämmen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Bei Verstoß drohen Strafen bis zu 5.000 Euro, die sowohl gegen den Arbeitgeber als auch – bei Lohnbarzahlungen – gegen den Arbeitnehmer verhängt werden können. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Zahlungsmodalitäten rechtzeitig an die neuen Vorgaben anzupassen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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