Neues vom Landesgericht
Betrunkener attackierte Wirt im Bezirk Scheibbs
Eine Auseinandersetzung endete für einen Wirten im Bezirk mit einem gebrochenen Unterschenkel.
BEZIRK/ST. PÖLTEN. Ein Wirt aus dem Bezirk Scheibbs begab sich letzten Sommer zum Rauchen vor sein Lokal, als ein Nachbar von ihm mit einem Kollegen, der ihm zu stark betrunken erschien, das Lokal betreten wollte. Für den Wirt endete die daraus entstandene Auseinandersetzung mit einem gebrochenen Unterschenkel.
Schwere Körperverletzung
Am Landesgericht St. Pölten musste sich der ungebetene Gast nun wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Sein Verteidiger Rudolf Nokaj erklärte bereits in seinem Eingangsplädoyer, dass sich der 39-jährige Rumäne nicht schuldig bekennen werde. Denn er habe nur in Notwehr gehandelt.
"Habe nur drei Bier getrunken"
Richterin Julia Grünmann hinterfragte den Vorfall, wobei der Beschuldigte erklärte, er habe nur drei Bier getrunken gehabt, als er in das Lokal wollte. Er habe nicht verstanden, warum ihm der Wirt den Zutritt verweigerte und als er abermals versuchte, hineinzukommen, sei der 51-Jährige auf ihn gesprungen. Als beide zu Sturz kamen und der Ältere auf ihm drauflag, wollte dieser ihn schlagen. Er kam wieder auf die Beine und wehrte weitere Schläge des Wirts ab, als dieser abermals stürzte, danach aber mit Hilfe von anderen Personen wieder aufstand. Verletzungen habe er keine bemerkt, und er sei danach weggegangen.
Nachdem Opfervertreter Klaus Gimpl bereits einige Ungereimtheiten zu klären versucht hatte, berichtete der 51-Jährige, dass er den Rumänen nur deshalb am Arm gehalten habe, um ihn vom Betreten des Lokals abzuhalten.
15 Monate bedingte Haftstrafe
Der Beschuldigte habe ihm daraufhin ins Gesicht geschlagen und ihn zu Sturz gebracht. Beim Aufstehen bemerkte er, "dass mein Fuß kaputt ist." Er habe sich umgedreht, wollte ins Lokal und erhielt von dem 39-Jährigen abermals einen Schlag oder Tritt in den Rücken. Am Boden liegend habe er andere Personen ersucht, Rettung und Polizei zu verständigen.
Diverse Zeugenaussagen konnten schließlich dazu beitragen, dass Richterin Julia Grünmann den Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und zu einem Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro verurteilte (nicht rechtskräftig).
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