Im Vollrausch in Wieselburg völlig ausgerastet

- <b>Dietmar Jünger</b> attestierte den "Zustand der vollen Berauschung".
- Foto: Probst
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27-jähriger Hilfsarbeiter musste sich in St. Pölten vor Gericht verantworten
WIESELBURG/ST. PÖLTEN. Mit 2,4 Promille Alkohol im Blut drohte ein 27-jähriger Hilfsarbeiter im Sommer 2016 einer Kellnerin beim Wieselburger Volksfest. Einen Freund, den der Mann vermutlich nicht mehr als solchen wahrgenommen hat, packte er am Oberschenkel und riss ihn zu Boden. Zuletzt schlug und trat er wild um sich, als Polizeibeamte ihn festnehmen wollten.
"Ich weiß gar nix mehr ..."
Am Landesgericht St. Pölten musste sich der Beschuldigte nun den Vorwürfen von Staatsanwalt Karl Fischer stellen. "Ich weiß von dem Abend eigentlich gar nix", erklärte der 27-Jährige, dem Gutachter Dietmar Jünger den "Zustand der vollen Berauschung" zum Tatzeitpunkt attestierte. Die Wirkung des Alkohols könnte durch eine Epilepsieerkrankung noch verstärkt worden sein. Obwohl er das vorher wisse, trinke er und verliere dabei die Selbstkontrolle, gab der Angeklagte zu. Einer Therapie stimme er natürlich zu, ergänzte der Hilfsarbeiter, bei dem im Zuge der Amtshandlung auch ein Messer sichergestellt wurde.
Vier Monate Bewährung
"Meiner Meinung nach müsste man über Sie ein Waffenverbot verhängen", erklärte der Richter in St. Pölten, der den Beschuldigten zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von vier Monaten verurteilte. Während der Probezeit von drei Jahren erhält der Angeklagte eine Bewährungshilfe und muss sich nachweislich einer entsprechenden therapeutischen Behandlung unterziehen (nicht rechtskräftig).


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