Neues vom Landesgericht
Mit Gaspistole auf Hetzjagd in Wieselburg
Drei Burschen mussten vor Gericht, weil sie in Wieselburg-Land ein Auto verfolgten und die Insassen bedrohten.
BEZIRK. Mit einer Gaspistole bewaffnet verfolgten drei Burschen in einem VW Golf Anfang August dieses Jahres ein Fahrzeug, das Richtung Wieselburg fuhr, zwangen den Lenker zum Anhalten und bedrohten ihn und zwei 15-jährige Mädchen, wobei einer der Verfolger die Waffe in der Hand hielt.
Streit im Fast Food Restaurant
Dem Vorfall war ein Streit in einem Fast Food Restaurant vorangegangen, nachdem eines der beiden Mädchen die aufdringliche Anmache des ihr unbekannten 18-Jährigen zurückwies und ihm beim Verlassen des Lokals noch den gestreckten Mittelfinger zeigte. In seiner Ehre gekränkt, verfolgte dieser gemeinsam mit seinen beiden 20-jährigen Freunden den Audi des jugendlichen Trios.
Jugendlicher drohte mit Waffe
Nach einem Überholmanöver bremste der 20-jährige Golf-Lenker abrupt und zwang den Audi-Fahrer zum Anhalten. Provokant nahmen sie an der Fahrerseite des Audis Position ein.
Während einer der beiden älteren Verfolger seine Waffe auf den Audi-Lenker und seine Beifahrerin richtete, trat der 18-Jährige gegen die hintere Türe und forderte mit Schlägen gegen die Fensterscheibe das Entsperren der Türen. Schließlich riss er die Fahrzeugtüren auf und warf einen Rucksack nach einem der Mädchen. Mit der Drohung, ihnen den Mittelfinger abzureißen, verschärften sie die Angst der Insassen, bevor die beiden schließlich wieder abzogen.
Pizzabote wurde ausgeraubt
Beim Prozess am Landesgericht St. Pölten zeigte sich Jugendrichter Markus Grünberger zunächst sichtlich verärgert, zumal der 18-Jährige aus dem Bezirk Melk nur wenige Wochen vor dieser Aktion von ihm zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden war.
Damals kam es zu Schuldsprüchen gegen drei Burschen, die in St. Pölten einen Pizzaboten ausgeraubt hatten.
Online zu Gewalt aufgerufen
Im aktuellen Strafantrag musste sich der Wiederholungstäter auch für die Veröffentlichung eines Videos verantworten, in dem er andere zu Körperverletzungen an einer ihm nur von einer Internetplattform bekannten Frau aufforderte: "… könnts ihr bitte diese Sara D. dumm und deppert fetzen, dabei ein Video machen und dann auf Tik Tok …".
Laut Verteidiger Josef Gallauner habe sich der 18-Jährige damit nur interessant machen wollen.
Traumatisierung der Mädchen
Der Forderung von Opfervertreter Christian Kies, der von einer Traumatisierung einer der beiden 15-Jährigen sprach, stimmten sowohl Gallauner als auch die Verteidiger der beiden 20-Jährigen aus den Bezirken Melk und Scheibbs mit einem Gesamtbetrag von 450 Euro zu.
Mit seiner untergeordneten Beteiligung begründete Richter Markus Grünberger die Diversion des Verfolgers aus dem Bezirk Scheibbs, dem er für seine Straftat 100 Stunden gemeinnützige Leistungen abverlangt.
Bedingte Haft für Haupttäter
Der dritte Angeklagte aus dem Bezirk Melk, vertreten durch Verteidiger Klaus Gimpl, fasste drei Monate bedingt aus. Der 18-jährige Hauptangeklagte muss nun einen von insgesamt sieben Monaten in Haft verbüßen (Urteil nicht rechtskräftig).
Weitere Gerichtsgeschichten aus dem Bezirk Scheibbs findet man auf meinbezirk.at/landesgericht
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