Neues vom Landesgericht
Psychischer Terror ohne Ende im Bezirk Scheibbs

- <b>Klaus Gimpl</b> als Rechtsvertreter des Stalking-Opfers.
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Roland Mayr
Stalkingprozess: Ein 54-Jähriger aus dem Bezirk Scheibbs belästigte eine 32-jährige Frau ohne Unterlass.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. Mehr als ein Jahr zog sich der Prozess gegen einen mittlerweile 54-Jährigen aus dem Bezirk Scheibbs hin, der nun aufgrund einer "geschlossenen Indizienkette" im Zusammenhang mit Stalking und Sachbeschädigung zu einem Schuldspruch führte, gegen den der Angeklagte aber möglicherweise Einspruch erheben wird.
"Psychoterror ohne Ende"
Das 32-jährige Opfer sprach von einem "Psychoterror ohne Ende", erhielt es zwei Tage vor dem Urteil doch abermals zwei SMS von ihrem Peiniger, wobei sich die Frau mittlerweile sicher sei, dass es sich dabei nur um den 54-Jährigen handeln könne. Dieser bestritt gegenüber dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek bis zuletzt jener beharrliche Verfolger zu sein. Im Gegenteil – er selbst sei Opfer eines Stalkers, von dem er auch immer wieder SMS erhalten habe.
Bereits im Jahr 2015 verurteilt
Bereits im Jahr 2015 war der Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden, obwohl die 32-jährige Frau sich damals nicht vorstellen konnte, dass der Vereinsobmann, mit dem sie eine gute Freundschaft verband, tatsächlich der Täter sein könnte.
Wüste Beschimpfungen per SMS
Ab dem Sommer des Jahres 2017 erhielt die Frau schließlich erneut unzählige Anrufe, untertags und auch bei nacht, wie sie erklärte. In zahllosen SMS-Nachrichten kamen untergriffige und ordinäre Beschimpfungen wie "stinkende Dreckshure" oder "Drecksau".
Mehrere Sachbeschädigungen am Auto
Mindestens zehn Mal wurden ihre Autoreifen beschädigt und mehrmals fand sie ihr Wohnungsschloss mit Klebstoff verschmiert vor. Ein kaputter Seitenspiegel, "Hure" mit einem Lackstift auf der Scheibe, sowie Drohungen, man werde Sex-Fotos von ihr veröffentlichen, ergänzten das Programm.

- <b>Slawomir Wiaderek</b> verhängte eine Strafe von neun Monaten.
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Roland Mayr
Der Verfolger wurde erkannt
Seine Mandantin habe ihm monatelang hunderte von Mails, die Tag und Nacht auch an Wochenenden einlangten, sofort weitergeleitet, berichtete Rechtsvertreter Klaus Gimpl. Ihn habe sie auch angerufen, als sie in einem ihr folgenden Fahrzeug den 54-Jährigen erkannte und gleich danach gemeine Beschimpfungen per SMS erhielt.
Nicht mit Zufällen erklärbar
Keine ausreichende Erklärung fand der Angeklagte auch für seinen Aufenthalt in der Nähe der Frau, als Polizeibeamte bemerkten, dass er die Kennzeichentafeln seines Fahrzeuges verfälscht hatte. Dieses und zahlreiche andere Indizien würden eine Kette bilden, die nicht mehr mit Zufällen erklärbar seien, so Wiaderek, dem auch aufgefallen war, dass es während der Untersuchungshaft des Beschuldigten zu keinerlei entsprechenden Kontakten gekommen war.
Freiheitsstrafe von neun Monaten
Von den zahlreichen Vorwürfen wurde der 54-Jährige teilweise freigesprochen. Darüber hinaus verurteilte ihn Wiaderek zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, sieben davon bedingt (nicht rechtskräftig). Gimpl erhielt vorerst den Zuspruch von 1.500 Euro Schadenersatz für seine Mandantin und meinte: "Es ist unvorstellbar, dass man sein Leben mit derartigen Stalkingattacken füllt!"


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