Neues vom Landesgericht
Scheibbser wurde von "Tschick-Schnorrer" verprügelt

- Ein Scheibbser wurde von einem "Tschick-Schnorrer" in Amstetten verprügelt.
- Foto: Ilse Probst
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Wegen einer Zigarette wurde eine Berufsschülerin mit einem Messer bedroht, weshalb eine Schlägerei entstand.
REGION. Wegen schweren Raubes und schwerer Körperverletzung – beides versucht - musste sich ein 15-jähriger Afghane vor einem St. Pöltner Schöffensenat verantworten. Mit einem Messer soll er in Amstetten von einer Berufsschülerin eine Zigarette gefordert haben. Ein Schulkollege aus dem Bezirk Scheibbs ging dazwischen und landete mit zahlreichen Prellungen im Krankenhaus.
Der Beschuldigte, der als Hilfskraft arbeitet und seinen Schulabschluss noch nachholen möchte, bestritt gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer die ihm zur Last gelegten Vorwürfe, drehte den Spieß um und erklärte sich kurzerhand einfach selbst zum Opfer.

- Richterin Doris Wais-Pfeffer am Landesgericht St. Pölten
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Scheibbser kassierte Prügel
Der Vorfall ereignete sich am 23. September 2021 bei einem Lokal in Amstetten, wo, laut Anklage, die Schülerin von dem Afghanen nach Zigaretten gefragt wurde. Auf ihr Nein habe er "seine Bitte" mit einem Messer verschärft. Als der Scheibbser seiner Kollegin zu Hilfe kam, soll ihm der Angeklagte mit Faustschlägen und Tritten Prellungen an Hand, Halsbereich und Brustkorb zugefügt haben. Mit Atemnot musste das 17-jährige Opfer stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Opfervertreter Dietmar Gollonitsch erhielt dafür den Zuspruch von vorerst 680 Euro Schmerzensgeld.

- Opfervertreter Dietmar Gollonitsch am Landesgericht in St. Pölten
- Foto: Ilse Probst
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Angreifer wurde identifiziert
Die Zeugen konnte man den beiden Seiten insofern zuordnen, da sie sich in ihren Aussagen klar positionierten. Doch während die Freunde des Afghanen sich teilweise in starke Widersprüche verwickelten, überzeugten die beiden Berufsschüler mit glaubwürdigen Darstellungen des Raubüberfalls.
Der Staatsanwalt betonte, dass der Verletzte den Angreifer eindeutig identifizieren konnte und dessen mitgeführte Tasche auch für die Schulkollegin als markantes Indiz für die Zuordnung zu sehen ist. Im Gegensatz dazu verwies Verfahrenshelferin Katharina Puchebner vor allem darauf, dass das Messer nirgendwo aufzufinden war.

- Verfahrenshelferin Katharina Puchebner vertrat den Angeklagten vor Gericht.
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Zwei Jahre bedingte Haftstrafe
Der Senat verurteilte den 15-jährigen Jugendlichen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit dreijähriger Probezeit, ergänzt durch Bewährungshilfe und Antiaggressionstraining (nicht rechtskräftig). Wais-Pfeffer betonte in der Begründung unter anderem, dass die Verletzungen des 17-Jährigen mit den Schilderungen der beiden Berufsschüler absolut übereinstimmten. Am Rande erwähnte sie, dass mittlerweile ein weiteres Verfahren gegen den Afghanen eingeleitet wurde. "Da bin ich aber nur als Zeuge dabei", ist der 15-Jährige restlos überzeugt.
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