Neues vom Landesgericht
Zehn Jahre Haft für pädophilen Mostviertler
Ein Mostviertler musste sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen vor Gericht verantworten.
MOSTVIERTEL. Mit zehn Jahren Haft und einer Einweisung in ein Forensisch-Therapeutisches Zentrum endete in St. Pölten der Prozess gegen einen 49-jährigen Mann aus dem Mostviertel, der nach drei einschlägigen Vorstrafen und bereits zweimal verfügter Unterbringung im Maßnahmenvollzug, rückfällig geworden sein soll (nicht rechtskräftig).
Angeklagter galt als "geheilt"
Den Hauptvorwurf von Staatsanwalt Michael Lindenbauer, wonach er ein unmündiges Mädchen, das im selben Mehrparteienhaus wohnte und auch bei ihm aus- und einging, etwa zwei Jahre lang sexuell missbraucht haben soll, wies der Beschuldigte zurück. Die Aussage der mittlerweile 15-Jährigen sei durch eine Intrige innerhalb der Verwandtschaft zustande gekommen, beteuerte er gegenüber der vorsitzenden Richterin Doris Wais-Pfeffer. Er wisse um seine Störung der Sexualpräferenz und ihm sei während der Therapie einiges klar geworden.
"Ich kann mit meinen Gedanken jetzt umgehen",
erklärte er.
Sein Verteidiger Martin Engelbrecht verwies hingegen darauf, dass sein Mandant aus der Anstaltsverwahrung entlassen worden war, nachdem er durch ein Gutachten bereits als "geheilt" eingestuft worden war.
"Gefahr ist nach wie vor hoch"
In einem neuerlichen Gutachten erklärte nun Gerichtspsychiaterin Sigrun Roßmanith, dass man nicht von einer Heilung ausgehen könne und die Gefahr weiterer entsprechender Handlungen als hoch einzuschätzen sei.
Neben dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen musste sich der Mostviertler auch wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger verantworten. War zunächst von mehr als 200 einschlägigen Bildern und Videos auf mehreren Speichermedien die Rede, reduzierte sich die Zahl beim Schuldspruch schließlich auf zwölf Bilder, die der Angeklagte auf seinem Handy gespeichert hatte.
Ein Freispruch im Zweifel
Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Körperverletzung, wonach der Beschuldigte einer 16-Jährigen gewaltsam ein Piercing in die Nase gerammt haben soll, nachdem sie dieses zunächst gewollt hatte, dann jedoch einen Rückzieher machte, fällte der Schöffensenat einen Freispruch im Zweifel.
Berufung gegen die Strafe
Nach der Urteilsverkündung legte Engelbrecht im Namen seines Mandanten volle Berufung gegen die Strafe ein, zumal es bei der Einweisung keine zeitliche Begrenzung gebe und sich die beiden Gutachten widersprächen. Er möchte in einer Berufungsverhandlung ein neues Gutachten hinsichtlich der psychischen Störung des Betroffenen beantragen. Staatsanwalt Lindenbauer legte darüber hinaus auch Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein.
Damit muss auch Opfervertreterin Ulrike Koller, die für die 15-Jährige einen Betrag von 12.500 Euro zugesprochen bekam, den Ausgang des Berufungsverfahrens abwarten.
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