AK-Infoabend zu neuen Gesetz
Selbstbestimmtes Handeln im Krankheitsfall oder am Lebensende ist vielen Menschen ein wichtiges Anliegen. Beim kostenlosen Infoabend „Rechtzeitige Vorsorge“ erklärt Notar Mag. Josef Reitter u. a. das neue Erwachsenenschutzgesetz und gibt einen Überblick über Neuerungen bei Patientenverfügung, Sachwalterrecht, Testamentserrichtung etc. Ab Juli 2018 sieht das neue Erwachsenenschutzgesetz verschiedene Möglichkeiten der Vertretung vor, falls Betroffene durch Krankheit, Unfall etc. ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren. Mit einer Patientenverfügung können Sie schon vorab bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen – für den Fall, dass Sie als Patient dazu nicht mehr in der Lage sind. In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer als Bevollmächtigter für Sie entscheidet oder Sie vertritt, falls es Ihnen nicht mehr möglich ist, Ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen. Alle Details zum neuen Erwachsenenschutzgesetz, zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sachwalterrecht und Testamentserrichtung erklärt Notar Mag. Josef Reitter beim kostenlosen Infoabend in der AK Schwaz, Münchner Straße 20, am Donnerstag, 21. Juni, um 19 Uhr. Gleich anmelden unter 0800/22 55 22 - 3737 oder schwaz@ak-tirol.com
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