Finanzielle Entschädigung für Gemeinderäte
BEZIRK (red). Die Initiative der Tiroler Grünen für Gemeinderäte hat sich ausgezahlt. Der Finanzausschuss hat sich einstimmig für eine Entschädigung für Gemeinderäte ausgesprochen. Derzeit war es den Gemeinden möglich, Gemeinderäten mit besonderer Aufgabe eine Entschädigung monatlich auszubezahlen vorausgesetzt der Gemeinderat entscheidet sich dafür zu Beginn der Legislatur. Neben der Erhöhung der Bürgermeistergehälter soll eine Entschädigung nun auch für einfache Gemeinderäte erleichtert werden. „Wir wollen nicht in die Gemeindeautonomie eingreifen und überlassen die Entscheidung, ob überhaupt Gemeinderäten eine Entschädigung ausbezahlt wird, den Gemeinderäten selbst“, so der Gemeindesprecher der Tiroler Grünen LAbg. Hermann Weratschnig, der die Initiative in das Rollen brachte. Bei Gemeinde bis 500 Einwohner wäre somit die Höchstgrenze bei € 194,-- pro Monat bis hin zu den Gemeinden über 10.000 Einwohner mit einem möglichen Höchstbetrag von € 511,-- pro Monat gestaffelt.
Symbolischer Beitrag
Die Beträge sind brutto und noch unversteuert. LAbg. Weratschnig begründet die Beträge mit der ansteigenden Aufgabenerledigung in den Gemeindestuben und dem vermehrten Aufwand bei den Vorbereitungen zu Sitzungen. „Wir wollen damit mehr Gerechtigkeit, Klarheit und Transparenz in den Gemeindestuben. Nicht nur die Bürgermeister und BürgermeisterInnen haben mehr Arbeit und Haftung, sondern auch die gewählten MandatarInnen. Wir müssen die Arbeit in den Gemeinden viel mehr wertschätzen. Eine Entschädigung in der geplanten Höhe hat Symbolwirkung und steht natürlich in keinem Verhältnis zu den eingesetzten Stunden in der Gemeindearbeit“, meint LAbg. Weratschnig. Der Landtag hat das Gemeindebezügegesetz beschlossen und das Merkblatt an die Tiroler Gemeinden als Empfehlung für eine Entschädigung der Arbeit von Gemeinderäten ausgesendet. „Ich will mich für die über 3000 Gemeinderäte in unserem Land einsetzen, die in der Mehrheit ehrenamtlich arbeiten und sich Kopien und Fahrtkosten sogar selbst zahlen müssen“, überzeugt LAbg. Hermann Weratschnig abschließend und bezeichnet die neue Regelung als historisch, da es seit 1849 (provisorische Gemeindeordnung) noch nie eine Entschädigung für Gemeinderäte gegeben hat.
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