Gemeindepolitik
Freizeitwohnsitze: Gibt's bald Kontrollgänge?

Viele Freizeitwohnsitze in der Region sind illegal. Die Kontrolle ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Sich mit den Besitzern anzulegen ist für jede Gemeinde eine Last.  | Foto: privat
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  • Viele Freizeitwohnsitze in der Region sind illegal. Die Kontrolle ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Sich mit den Besitzern anzulegen ist für jede Gemeinde eine Last.
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  • hochgeladen von Florian Haun

Es ist ein leidiges Thema und immer wieder Gegenstand heftige Debatten sowohl im Landtag, als auch an den Stammtischen der Region. Freizeitwohnsitze - für die einen ein finanzieller Segen, für die anderen ein Spekulationsobjekt, welches die Wohnungspreise explodieren lässt.  Die wohl größte Neuerung der letzten Jahre ist die Einführung der Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe seit 1.1.2020. 

ZILLERTAL/BEZIRK (Sz.) Die Abgabe richtet sich nach der Wohnnutzfläche des Freizeitwohnsitzes. Sie ist gestaffelt zwischen 30 m² und 250 m² und einem vom Landesgesetzgeber vorgegebenen möglichen Mindest- bzw. Höchstabgabenspielraum zwischen € 100 und € 2.200 pro Jahr. Ein Strafmaß, welches jene Personen die sich einen Freizeitwohnsitz leisten könne, emotional sowie finanziell wohl nur marginal berühren dürfte. 

Doch Gemeinden im Zillertal wollen gegen den Freizeitwohnsitz-Wucher aktiv werden und eine sogenannte "Task-Force" installieren. Sprich es sollen Personen von Haus zu Haus gehen und kontrollieren. Wie die BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion erfahren hat, sollen 12 bis 14 Gemeinden im Zillertal interessiert sein diese Modell zu installieren. Die Idee ist nicht neu und wurde teils im Tiroler Unterland schon umgesetzt. Der Knackpunkt an der Sache ist, wie in so viele Fällen, das Geld. Beauftragt man als Gemeinde eine private Sicherheitsfirma mit der Kontrolle der Freizeitwohnsitze bekommt man vom Land keinen Kostenersatz. Werden gemeindeeigene Personen ausgebildet zahlt das Land anteilig dazu, allerdings gibt es dabei eine Deckelung. 

Gelder bleiben bei der BH 

Strafanzeige und Nutzungsuntersagung müssen von der Gemeinde kommen und das jeweilige Strafverfahren läuft dann über die Bezirkshauptmannschaft. Das Problem an der Sache: die Strafgelder bleiben bei der BH und die Gemeinden gehen leer aus. Im Tiroler Unterland gibt es eine Gemeinde welche das Modell bereits umgesetzt hat. Durch die Initiative der Kommune wurden bis dato 40.000,- Euro von der BH eingenommen. Die Kosten für die Aktion blieben bei der Gemeinde hängen. Eine Situation mit der die Gemeinden freilich nicht zufrieden sein können, denn wer die Arbeit hat, sollte schlussendlich auch den Lohn bekommen.

Soll es TROG-Novelle richten?

Nach derzeitigem Stand ist überhaupt fraglich ob die sogenannte "Task-Force" tatsächlich kommt, oder ob man von Seiten der Politik auf die Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes im Juli wartet, welche die Problematik offenbar lösen soll. Kommunen, welche das Problem selbst angehen wollen bekommen bis dato also kaum Unterstützung vom Land und ob die TROG-Novelle der große Wurf wird, darf zumindest bezweifelt werden.

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Viele Freizeitwohnsitze in der Region sind illegal. Die Kontrolle ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Sich mit den Besitzern anzulegen ist für jede Gemeinde eine Last.  | Foto: privat
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