Polizei
Gefälschte Zertifikate kein Kavaliersdelikt

Die Polizei schaut genau auf die Echtheit der Impfzertifikate.  | Foto: Haun
  • Die Polizei schaut genau auf die Echtheit der Impfzertifikate.
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BEZIRK SCHWAZ (red). Seit Beginn 2021 deckte die Polizei in Tirol bisher 69 Fälle von gefälschten Covid 19-Zertifikaten aller Art (Impfpässe, Genesungs- und Testzertifikate, Maskenbefreiungsbestätigungen) auf.

Dabei wurden beispielsweise gefälschte Zertifikate, die im Internet oder auch im Darknet angeboten werden, bestellt und verwendet, oder es werden echte Dokumente verfälscht und dann von Personen verwendet, für die diese Zertifikate nicht ausgestellt sind. Eine Änderung/Fälschung des Gültigkeitszeitraumes auf dem Dokument stellt ebenfalls eine Urkundenfälschung dar, die mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. In einigen Fällen zeigten die kontrollierten Personen der Polizei Maskenbefreiungsatteste vor, die ein nicht zur Ausstellung befugter Arzt ausgestellt hatte, oder die mit kopierten (Arzt)Stempeln/Unterschriften versehen und damit gefälscht waren.
Vereinzelt versuchten wegen einer SARS-CoV 2 Infektion abgesonderte Personen sich unter einem anderen Namen testen zu lassen, um in der Folge ein Genesungszertifikat für eine nicht infizierte Person zu erlangen. Auch scheinen Fälle zuzunehmen, wo Impfskeptiker Gurgeltests von infizierten Personen machen lassen, um sich so einen Genesenen-Status zu erschleichen und auf diese Weise der Impfpflicht zu entgehen.

In all diesen Fällen gibt es bei entsprechenden Verdachtsmomenten Möglichkeiten, die Manipulationen nachzuweisen, ebenso sind Stichprobenüberprüfungen ohne konkreten Verdacht möglich. Das heißt: Bei jeder polizeilichen Kontrolle ist damit zu rechnen, dass die vorgewiesenen Zertifikate einer Echtheitsüberprüfung unterzogen werden. Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass das Fälschen bzw. die Verfälschung von Impf- oder Testnachweisen und die Verwendung von falschen Zertifikaten kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch darstellt und von der Polizei ausnahmslos an die Staatanwaltschaft angezeigt wird. Durch die Taten kann eine Reihe von Delikten, wie z.B. Urkundenfälschung, Datenfälschung, Fälschung eines Beweismittels mit einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr Haft verwirklicht werden.
Eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren erwartet Personen nach dem § 178 StGB, der Vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, wenn sie sich z.B. eine positiv getestete Person mit Hilfe eines gefälschten Impfnachweises in entsprechenden Räumlichkeiten (z.B. Gaststätten) aufhält.

Bei den laufenden und künftigen Kontrollen der Polizei wird weiterhin ein sehr großes Augenmerk auf die Echtheit bzw. die Gültigkeit der entsprechenden Zertifikate gelegt. Leider scheint das Unrechtsbewusstsein gerade bei derartigen Delikten nicht allzu groß zu sein. Landespolizeidirektor Edelbert Kohler:

„Die bei manchen vorherrschende Einstellung „das ist doch nur eine harmlose Übertretung“ oder „ich werde eh nicht erwischt“ ist ausgesprochen trügerisch und kann sehr schnell dazu führen, dass man sich vor dem Strafgericht verantworten muss.“

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