Steuerausgleich
Geld vom Finanzamt zurückholen

Der Ausgleich kann 5 Jahre rückwirkend gemacht werden.  | Foto: Haun
  • Der Ausgleich kann 5 Jahre rückwirkend gemacht werden.
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BEZIRK SCHWAZ (red). Mit einem Steuerausgleich können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die zuviel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurückholen.

Dies ist für fünf Jahre rückwirkend möglich. Deshalb sollten alle, die den Antrag für 2015 noch nicht abgegeben haben, dies rasch nachholen! Sie haben die Arbeitnehmerveranlagung für 2015 noch nicht beim Finanzamt eingereicht? Dann warten Sie damit nicht zu lange, denn nach dem 31. Dezember 2020 ist es dafür zu spät. Viele weitere Informationen gibts in der kostenlosen AK Broschüre „Steuer sparen leicht gemacht“, einfach anfordern unter 0800/22 55 22 – 1466 oder herunterladen auf ak-tirol.com.

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