Gemeindebund: Erfolg vor Verfassungsgericht

BEZIRK (red). Die Verordnung des Verkehrsministeriums zur Sanierung von Eisenbahnkreuzungen, die für die betroffenen Gemeinden mit hohem finanziellen Aufwand verbunden gewesen wäre, stellt einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Konsultationsmechanismus dar. Ein entsprechendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) wurde diese Woche bekanntgegeben. Gemeindereferent LR Johannes Tratter freut sich über den Erfolg des Gemeindebundes. Dieser hatte aufgrund fehlender Verhandlungen des Verkehrsministeriums mit den Gemeinden und Ländern über die Frage der Kosten der geforderten Sanierungsmaßnahmen ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof angestrengt.

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