WK Schwaz warnt vor abgelaufenem § 57a Pickerl

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SCHWAZ. In Österreich gilt ein Toleranzzeitraum für die Pickerl Überprüfung: Er beginnt einen Monat vor und endet vier Monate nach Fälligkeit des in der Plakette eingestanzten Monats. Fährt man trotz abgelaufenem Pickerl weiter, drohen theoretische Geldstrafen bis über 2.000 Euro für den Fahrzeuglenker aber auch für den Fahrzeughalter. Sollte noch dazu ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, scheidet die Versicherung aus der Haftung aus und sowohl der Lenker als auch der Fahrzeughalter können zur Verantwortung gezogen werden. "Strenge Regeln gelten In Urlaubsländern
Auch wenn die periodische Fahrzeugüberprüfung auf einem europäischen Mindeststandard geregelt ist, so sind es doch die Feinheiten, die in einem anderen Land zu Probleme führen können. So kennen zB Länder wie Italien, Ungarn oder Deutschland keine Toleranzfrist, wie in Österreich, was im jeweiligen Land zu Strafen, Kennzeichenabnahmen bis hin zur Beschlagnahme von Fahrzeugen (besonders in Italien) führen kann.

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