Auflösungsabgabe: "Ein Wermutstropfen bleibt"

Für die Baubranche hat die Ausnahmeregelung keine Verbesserung gebracht. | Foto: APA
  • Für die Baubranche hat die Ausnahmeregelung keine Verbesserung gebracht.
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  • hochgeladen von Barbara Schießling

BEZIRK (bs). Die 110 Euro-Strafe, die Dienstgeber künftig bei der Kündigung von Mitarbeitern zu zahlen haben, kommt - jedoch eingeschränkt, beschloss der Ministerrat. Verpflichtende Praktika sowie befristete Dienstverhältnisse bis zu sechs Monate werden ausgenommen. „Unser Protest hat sich ausgezahlt. Wir konnten für unsere Tourismusbetriebe das Schlimmste verhindern. Ein Wermutstropfen bleibt, da speziell dem Bau- und Baunebengewerbe mit dieser Regelung wenig bis gar nicht geholfen ist", so WK-Präsident Jürgen Bodenseer. Georg Steixner, Obmann Sparte Gewerbe und Handwerk, ist gänzlich unzufrieden: "Unsere Betriebe können bzw. dürfen zu bestimmten Zeiten einfach nicht arbeiten. Einige Normen untersagen uns die Verarbeitung von Produkten unter 5 Grad Celsius und in vielen Fällen ist die Arbeit im Freien gar nicht zumutbar." Steixner fordert die Gewerkschaft auf, bei den Kollektivvertragsgesprächen Ganzjahres-Durchrechnungsmodelle zu installieren.

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