WK Schwaz
WK Schwaz als Anlaufstelle für Unternehmen

Informiert: Stefan Bletzacher, Leiter der Bezirksstelle Schwaz.  | Foto: Foto: Walpoth
  • Informiert: Stefan Bletzacher, Leiter der Bezirksstelle Schwaz.
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Auf dem Infopoint der Wirtschaftsakmmer „wko.at/corona“ wurden in den letzten 28 Tagen 1,15 Millionen Zugriffe aus Tirol verzeichnet.

SCHWAZ. Das ist ein Zuwachs von rund 80 Prozent. „Unsere Mitglieder wurden stündlich upgedatet. Bei ständiger Veränderung braucht es eine Plattform, auf welcher die relevantesten Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen. Wir haben auf Hochdruck und mit Engagement gearbeitet und somit Vertrauen geschaffen“, erklärt Stefan Bletzacher, Leiter der Bezirksstelle Schwaz der Tiroler Wirtschaftskammer.

Härtefallfonds „wko.at/haertefall-fonds“
Mit Montag, 20. April startete die Phase 2 des Härtefallfonds mit neuen Kriterien. Beim Härtefall-Fonds wird auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin als Person abgestellt. Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer als natürliche Person, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen, Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, Freie Dienstnehmer wie Trainer oder VortragendeFreie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich).

Wirtschaftskammermitgliedschaft ist keine Voraussetzung. 
Auch eine Lockerung der Zugangsvoraussetzungen wurde vorgenommen. „Die Regierung reagierte damit auf unsere Anregungen, denn alle Selbständigen, die Hilfe brauchen, müssen auch Hilfe bekommen“, so WK-Schwaz Bezirksobfrau Martina Entner. Der Antrag kann nur online gestellt werden. Basis für die Berechnung ist der Nettoeinkommensentgang (Verdienstentgang). Der Nettoeinkommensentgang aus dem jeweiligen Betrachtungszeitraum wird zu 80 % (in Sonderfällen 90 %) ersetzt, gedeckelt mit max. € 2.000,- monatlich und unter Abrechnung der Netto-Nebeneinkünfte. Der Förderzuschuss wird über höchstens drei Monate gewährt. Für jeden Monat ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Förderzuschüsse aus der Phase 1 werden in der zweiten Phase angerechnet.

Corona-Hilfs-Fonds „wko.at/corona-hilfs-fonds“
Der Fonds steht für Unternehmen zur Verfügung, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbot, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind. Als Instrumente werden Garantien des Bundes und Zuschüsse für Unternehmen zugesichert. Die Hausbank bereitet gemeinsam mit den Unternehmen den Garantieantrag vor. Zuschüsse bekommen Unternehmen, deren Standort und die Geschäftstätigkeit in Österreich sind und die Fixkosten müssen in Österreich angefallen sein. Das antragstellende Unternehmen erleidet im Jahr 2020, während der Corona-Krise, einen Umsatzverlust von zumindest 40 % der durch die Ausbreitung von COVID-19 verursacht wurde. Beantragung der 90-/100-%-Kreditgarantien über die Hausbank seit 8.4.2020 möglich. Registrierung beim aws für Fixkostenzuschüsse sind ab Anfang Mai 2020 möglich. Als Fixkosten sind Geschäftsraummieten (wenn der Mietzins nicht reduziert werden konnte), Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen (sofern diese nicht gestundet werden konnten), betriebsnotwendige, vertragliche Zahlungsverpflichtungen (die nicht gestundet oder reduziert werden konnten), Lizenzkosten, Zahlungen für Strom, Gas und Telekommunikation, in den Förderrichtlinien angeführt. Zusätzlich: Wertverlust bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese während der COVID-Maßnahmen mindestens 50 % des Wertes verlieren. Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzausfälle des Unternehmens zwischen 15. März 2020 und Ende der COVID-Maßnahmen. Der Antrag auf einen Fixkostenzuschuss wird über ein Online-Tool der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) gestellt. Weitere Infos: WK-Bezirksstelle Schwaz – T 0590905-3710 oder schwaz@wktirol.at oder über die WK-Hotline 0590905-1111 oder über wko.at/corona

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