Zellberg: Baugrund bekommt nicht jedermann

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ZELLBERG (fh). Es ist immer dasselbe Spiel – bei der Vergabe von Baugründen herrscht reger Andrang, es gibt viele Begehrlichkeiten und jeder versucht, sofern finanzielle Mittel vorhanden sind, seinen Einfluss geltend zu machen. Was die Vergabe von sogenannten Sozialgründen betrifft so hat die Gemeinde, durch das Instrument der Widmung, die Fäden in der Hand. Will heißen – wenn z.B. ein Landwirt einen Teil seines Freilandes in Baugründe umwidmen will kann die Gemeinde ihm vorschreiben, dass er einige Bauplätze zum Sozialtarif an Gemeindebürger abgeben muss. Es handelt sich dabei um die Praxis der sogenannten Vertragsraumordnung. Über die Vergabe der Gründe bestimmt in der Regel die Gemeinde. Dies macht Sinn da der Verkäufer sonst alle Trümpfe zur Vergabe selbst in der Hand hätte. Was die Preisgestaltung betrifft so gibt es einen sogenannten Wohbauförderungsrichtwert (258,- Euro für Zellberg) an dem man sich von Seiten der Gemeinde orientieren kann

Entscheidungsgewalt

In der Gemeinde Zellberg wurde bereits im Jahr 2016 sechs Bauplätze zwischen dem Landgut Zapfenhof und dem Sägewerk Höllwarth, auf dem sogenannten "Krocher Feld", gewidmet. Selbige sollten zum Tarif von 358,40 Euro pro Quadratmeter (Größe der Plätze zwischen 265 und 375 qm - geplante Errichtung von Doppelhäusern) vorzugsweise an Zellberger GemeindebürgerInnen verkauft werden. Damit nicht "jederman" so einen Grund kaufen kann hat die Gemeinde Zellberg Auflagen gemacht, welche erfüllt werden müssen um sich für einen Kauf zu bewerben. Wer diese Kriterien (z.B. 10 Jahre Wohnsitz in Zellberg oder umliegenden Gemeinde, Wohbauförderungswürdigkeit muss gegeben sein, Bauplatzwerber muss gleichzeitig Bauherr sein, innerhalb von zwei Jahren nach Kauf muss mit dem Bau begonnen und innerhalb von 5 Jahren eingezogen werden, etc.) erfüllt durfte sich um einen Bauplatz bewerben.
Ein junge Zellberger Gemeindebürgerin (Name der Redaktion bekannt) hat all die gewünschten Kriterien erfüllt, kam aber troztdem nicht zum Zug. Gegenüber der BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion erklärt die junge Frau: "Meines Wissens existiert ein Vertrag zwischen Gemeinde und Grundverkäufer der besagt, dass genau unserer Familie kein Grund verkauft werden darf. Ich persönlich habe dem Verkäufer nie etwas in den Weg gelegt und dass die Gemeinde hier so einer Vertragsklausel zustimmt, kann ich absolut nicht verstehen. Wie kann es sein, dass die Gemeinde hier zustimmt und dem Verkäufer das Recht einräumt zu entscheiden wer einen Grund bekommt und wer nicht."
Wie die BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion erfahren hat gibt es in diesem Zusammenhang einen alten Nachbarschaftsstreit welcher hier auch eine Rolle spielt.

Verträge

Auf Anfrage der Redaktion bei Bürgermeister Andreas Fankhauser erklärt dieser: "Natürlich wurde im Zuge der Vertragsraumordnung bzw. der Umwidmung ein Vertrag mit dem Grundverkäufer gemacht. Die Details zu diesem Vertrag kann ich aber beim besten Willen nicht öffentlich diskutieren. Der betreffende Grund gehört nicht der Gemeinde sondern wir haben lediglich ein Mitspracherecht. Ich möchte außerdem betonen, dass die Beschlüsse für die Vergabe der jeweiligen Gründe alle einstimmig gefasst wurden", so der Bürgermeister. Was die Preisgestaltung betrifft so wurden die betreffenden Bauplätze aufgrund der Lage um den besagten Preis angeboten. "In höheren Lagen in Zellberg liegt der Preis bei ca. 100 Euro pro Quadratmeter", so der Bürgermeister abschließend.

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