Bezirksvertretung
Was man über die Wahlanfechtung in Simmering weiß

Die Bezirksvertretungswahl wird unter anderem wegen eines möglichen Verfahrensfehlers bei den Unterstützungserklärungen angefochten. | Foto: Teischl/RMA
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  • Die Bezirksvertretungswahl wird unter anderem wegen eines möglichen Verfahrensfehlers bei den Unterstützungserklärungen angefochten.
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Wie MeinBezirk am 7. August als erstes Medium berichtete, fechtet die Unbestechliche Partei Österreich (UPÖ) die Simmeringer Bezirksvertretungswahl an. In einer rund 50-seitigen Erklärung an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird vor allem ein möglicher Verfahrensfehler bei den Formularen der Unterstützungserklärungen angeprangert.

WIEN/SIMMERING. Nur etwas über drei Monate nach der Bezirksvertretungswahl Ende April wurde nun bekannt, dass das Wahlergebnis von der UPÖ beim Verfassungsgerichtshof angefochten wird - MeinBezirk zuerst berichtete:

Bezirksvertretungswahl in Simmering wird angefochten

In der 47-seitigen Anfechtungserklärung der UPÖ, die MeinBezirk vorliegt, sticht vor allem das "Vorbringen 12" heraus. Demnach hätte die UPÖ auf dem Stimmzettel aufscheinen müssen. Das habe die Bezirkswahlbehörde zwar aufgrund fehlender Unterstützungserklärungen abgelehnt, doch laut der Argumentation der UPÖ hätte sie diese überhaupt nicht benötigt.

Im Jänner wurde der § 44 der Wiener Gemeindewahlordnung geändert. Die Möglichkeit, Unterstützungserklärungen mittels einer notariell beglaubigten Unterschriftenliste einzureichen, wurde gestrichen. Stattdessen kann die Unterschrift nur noch persönlich beim zuständigen Amt geleistet werden.

Ungültig wegen Widerspruchs

Das Problem laut der UPÖ: Das Formular für die Unterstützungserklärungen zur Wahl im April wurde nicht entsprechend geändert. Das Feld für die notarielle Beglaubigung war immer noch vorhanden. Aufgrund dieses Widerspruchs sei der § 44 ungültig. Ob das nun als Verfahrensfehler gewertet wird, muss der VfGH entscheiden. Da bis Herbst keine "Sessionen" – sprich Sitzungen – anstehen, kann man frühestens im September bzw. Oktober mit einer Entscheidung rechnen.

Ein Entscheid des Verfassungsgerichtshofs ist im Herbst dieses Jahres zu erwarten.  | Foto: VfGH/Achim Bieniek
  • Ein Entscheid des Verfassungsgerichtshofs ist im Herbst dieses Jahres zu erwarten.
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In der Gegenstellungnahme der Bezirkswahlbehörde an den VfGH ist etwa zu lesen, dass der UPÖ-Wahlvorschlag mit keiner einzigen Unterstützungserklärung eingereicht worden sei. Die Bezirkspolitik hält sich aktuell mit Statements zurück. Erst kürzlich wurden alle Parteien per Brief vom VfGH informiert. Keine der Parteien hat auf Anfrage Bedenken gegenüber dem Ablauf der vergangenen Bezirksvertretungswahl geäußert. 

Auch die für Wahlen zuständige MA62, die als Schnittstelle zwischen dem VfGH und der Bezirkswahlbehörde fungiert, bestätigt lediglich die Wahlanfechtung und verweist auf das laufende Verfahren. Ebenso hält es die Bezirkswahlbehörde selbst. 

"Simmering darf nicht Las Vegas werden"

Die weiteren elf "Vorbringen" der UPÖ kritisieren etwa die Mehrsprachigkeit der Behördenkommunikation während der Wien-Wahl oder die fehlende Prüfung der Wählbarkeit von Bewerberinnen und Bewerbern, also jene, die von ihrem passiven Wahlrecht, sich zur Wahl zu stellen, in Anspruch nehmen. 

Hinter der UPÖ steht insbesondere Andreas Radl, der von 2015 bis 2020 bereits in der Simmeringer Bezirksvorstehung gesessen ist. Zu Beginn als Bezirksrat für die FPÖ, später als ungebundener Mandatar. Auf der UPÖ-Website ist im Wahlprogramm von einem "Subventionsstopp an FPÖ-nahe Vereine in Wien Simmering" zu lesen. Das Wahlmotto lautet: "Simmering darf nicht Las Vegas werden". 

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Die Bezirksvertretungswahl wird unter anderem wegen eines möglichen Verfahrensfehlers bei den Unterstützungserklärungen angefochten. | Foto: Teischl/RMA
Ein Entscheid des Verfassungsgerichtshofs ist im Herbst dieses Jahres zu erwarten.  | Foto: VfGH/Achim Bieniek
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