Das ewige "G'riss" um die Kinder

Das G'riss um's Kind: Elternpaare sollten sich einig sein und vernünftig kommunizieren.
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  • hochgeladen von Verena Niedermüller

SPITTAL. "Wenn wir uns an das Jugendamt wenden, kann es passieren, dass uns die Kinder weggenommen werden" - Solche Gedanken kommen in Trennung lebenden Elternpaaren oft als erstes in den Sinn, wenn sie an das Jugendamt denken. Dass die dort arbeitenden Sozialarbeiterinnen in erster Linie zur Hilfe, Beratung und Unterstützung da sind, wissen vielleicht die wenigsten.

Rechte und Pflichten für beide

"Unser Berufsalltag besteht aus dem Themen Trennung, Scheidung, Kontaktrecht und Obsorge", erklärt Sabine Gussnig, seit 13 Jahren Sozialarbeiterin im Bezirk. Man geht zum Beispiel von einer 35-jährigen Mutter mit zwei minderjährigen Kindern im Alter von drei und acht Jahren aus. Sie ist verheiratet, lebt in Trennung und die Scheidung steht an. Sie wendet sich an das Jugendamt und erfährt dort, welche Rechte und Pflichten für sie und auch den Vater der Kinder bestehen.

Gemeinsame Obsorge?

"Als erstes findet einmal ein Beratungsgespräch statt", erklärt Gussnig. Wenn die Eltern verheiratet sind, haben beide die gemeinsame Obsorge und auch die selben Rechte und Pflichten. Sie müssen überlegen, wie es nach der Scheidung weitergeht, ob sie die gemeinsame Obsorge beibehalten möchten oder sie sich darauf einigen, dass sie ein Elternteil übernimmt. "Die Tendenz und auch die Gesetzmäßigkeit gehen sehr stark zur gemeinsamen Obsorge. So wird auch die Zugangsmöglichkeit erleichtert", so die Beraterin. Väter hätten oft das Gefühl, zum "Besuchspapa" degradiert zu werden. "Oft wird dem Jugendamt unterstellt, eher 'mütterlastig' zu agieren", sagt sie. "Dabei ist es eigentlich 'kinderlastig'".

Auch Jugendamtsleiter Dietmar Koplenig bestätigt dies: "Bei uns steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Wir konzentrieren uns auf das Kind und dessen Bedürfnisse", sagt er. Die Sozialarbeiterinnen geben dabei Anregungen mit, auf die Bedürfnisse der Kinder zu achten. "Die Kinder sind in ihrer Entwicklung eingeschränkt, wenn die Streitigkeiten auf deren Rücken ausgetragen wird", erklärt Gussnig.

Mit Kindern sprechen

Deshalb sollte man mit den Kindern sprechen und ihnen Informationen über die Trennung geben. "Aber nur in dem Rahmen, der für ein Kind zumutbar ist, also eher die Fakten wie 'Der Papa und ich verstehen uns nicht mehr so gut und wir können deshalb nicht zusammenleben' und keine eventuellen Fremdgehgeschichten", sagt Gussnig. Man soll kindgerecht erklären und ihm vermitteln, dass die Trennung nichts mit dem Kind zu tun hat. Auch sollte nicht schlecht über den anderen Elternteil gesprochen werden.

Kommunikations zwischen den Eltern

Die nächste wichtige Aussage ist, dass die Elternteile immer "Mama und Papa" bleiben werden. Dazu gehört auch, dass die Besuchstermine verlässlich eingehalten werden und so eine Regelmäßigkeit für das Kind entsteht. "Es ist Aufgabe der Elternm, hier eine Regelung zu finden. Ansonsten stehen die Sozialarbeiterinnen beratend zur Seite, sollte das nicht funktionieren", erklärt auch Gussnigs Kollegin Angelika Seebacher. "Es soll kein Hin und Her geben, sondern ein guter Mittelweg gefunden werden. Wenn Kinder spüren, es passt für Mama und Papa, dann funktioniert es auch", so Seebacher, die seit 2011 in diesem Bereich arbeitet. Die Kommunikation zwischen den Eltern ist also enorm wichtig.

Den Kindern wird so auch vorgelebt, wie man mit Trennungen umgehen kann. Es ist ein neuer Lebensabschnitt, aber die Familie wie Oma und Opa oder Onkel und Tanten bleiben dennoch erhalten.

Seebacher erklärt, dass man gesetzmäßig auch immer weiter weg von starren Besuchsregelungen geht. "Auch als außer Haus lebender Papa sollte man zum Beispiel über die Schulaufgaben Bescheid wissen", sagt sie. Es ist auch die Pflicht des Vaters, verlässlich da zu sein und Termine einzuhalten. Eine Gefahr besteht, wenn die Eltern die Kinder gegeneinander ausspielen. So viel Fairness sollte sein. Auch Kinder können diese "Hintertür" nützen. Sie spüren Kommunikationslücken und sind laut Gussnig auch in dieser Hinsicht sehr einfallsreich.

Das Jugendamt unterstützt also bei allen Belangen, man kann sich immer an die Mitarbeiter dort wenden. Laut Koplenig ist der regelmäßige Kontakt zu beiden Elternteilen enorm wichtig. "Das Kindeswohl muss einfach gewährleistet sein. Wenn ich den Kontakt zum anderen Elternteil verweigere, gefährde ich dies", erläutert er.

Erklärung bei Standesamt

Was viele nicht wissen: Das Jugendamt hilft bereits vor der Geburt eines Kindes, wenn die Eltern bereits in Trennung leben und unverheiratete Paare können beim Standesamt seit 1. Februar 2013 die gemeinsame Obsorge erklären, ansonsten bleibt diese rechtlich gesehen bei der Mutter. "Sollten die Eltern nicht verheiratet sein und diese Erklärung nicht abgegeben haben, darf zum Beispiel eine Schule dem Vater keine Auskunft geben und er dürfte das Kind auch nicht vom Kindergarten abholen, außer die Mutter teilt dies vorher mit", erklärt Gussnig.

3000 Beratungen 2013

Insgesamt 15 Sozialarbeiterinnen sind derzeit am Jugendamt Spittal beschäftigt. Sie führen rund 3000 Beratungen pro Jahr durch. Unterstützungsmaßnahmen zuhause, bei denen ein Sozialarbeiter zwei Mal pro Woche kommt, gab es 2013 rund 80. Das Team hatte auch 1.300 Kontaktregelungen, sei es durch Beratungen oder Telefonate, zu absolvieren.

Das G'riss um's Kind: Elternpaare sollten sich einig sein und vernünftig kommunizieren.
Die beiden Sozialarbeiterinnen Sabine Gussnig (mitte) und Angelika Seebacher (rechts) unterstützen und beraten Familien
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