Spittaler Kriseninterventionszentrum
Die Ohrfeige ist kein Erziehungsmittel
Die Ohrfeige ist ein grenzüberschreitendes Verhalten und ein Eingriff in die Integrität der Betroffenen. Spittaler KIZ-Leiterin im Gespräch.
SPITTAL. Grundsätzlich gibt es das absolute Gewaltverbot seit 1989, welches mit dem Kindschaftsänderungsgesetz ein Fundament für die Einhaltung der Kinderrechte darstellt. Doch eine Studie der Kinderschutzzentren Österreich zeigt, dass noch immer 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Gewalt in der Erziehung betroffen sind – wobei die Dunkelziffer höher sein soll.
Erziehungsmaßnahme
Der Einsatz der Ohrfeige kann ganz unterschiedliche Gründe haben, wie Nadja Schafferer berichtet: „Bei einzelnen Eltern ist es, sodass sie keine anderen Handlungsstrategien haben oder die Überforderung zum Einsatz der Ohrfeige führt. Einige Eltern sind auch nicht darüber aufgeklärt, dass die Ohrfeige ein Gewaltakt ist. Manche Erziehungsberechtigten sagen, sie seien selbst in der Kindheit geohrfeigt worden und deshalb reflektieren sie ihr eigenes Verhalten nicht. Außerdem finden sich auch Eltern, die durch körperliche Gewalt, Macht und Kontrolle ausüben möchten.“
Auswirkung für Betroffene
Die Ohrfeige kann das Leben von Betroffenen langfristig belasten. „Es ist möglich, dass die psychische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigt wird. Betroffene, die öfter Ohrfeigen erfahren haben, sind oft ängstlicher als andere Gleichaltrige. Sie haben weniger Selbstbewusstsein und Probleme in der positiven Beziehungsgestaltung. Ohrfeigen können auch psychische Erkrankungen hervorrufen oder stärken, wie z. B. Depressionen oder Aggressionsstörungen. Aber es gibt auch Kinder, die sehr resilient sind und viel Widerstandskraft zeigen, diese haben meist ein gutes soziales Umfeld“, berichtet die Spittaler KIZ-Leiterin.
Reaktion der Eltern
Einige Eltern sind bereit, daran zu arbeiten, einen anderen Umgang mit den Kindern zu finden. Andere beharren auf ihrer Position. „Dann sind wir gefordert, aufzuklären und beratend zur Seite zu stehen. Wir weisen auf Konsequenzen für die Entwicklung des Kindes und auch die möglichen Konsequenzen für die Eltern hin, wenn sie körperlich übergriffig werden.“
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